Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Hunde sind an der Leine zu führen

Viele einheimische Vögel und Säugetiere pflanzen sich jetzt fort. Damit die Wildtiere im Frühling von Hunden nicht gestört oder gejagt werden, gilt in einigen Kantonen eine gesetzliche Leinenpflicht.

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Jeder Kanton verfügt über eine eigene Reglung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Kantone haben zudem die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen den Gemeinden zu überlassen.

Noch bis 31. Juli

In den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau, Luzern und Thurgau gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern zum Schutz der Wildtiere eine Leinenpflicht für alle Hunde.

Die Kantone Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflicht eine kürzere Zeitspanne vor: Schaffhausen und Neuenburg schreiben die Leinenpflicht vom 15. April bis zum 30. Juni vor, Freiburg, Genf und Waadt vom 1. April bis zum 15. Juli. Im Kanton Glarus sind Hunde in den Wäldern und am Waldrand das ganze Jahr über anzuleinen.

In Ob- und Nidwalden gilt in den Wildruhegebieten vom 1. beziehungsweise 15. Dezember bis zum 30. April eine generelle Leinenpflicht, die sich in manchen Gebieten bis in die Sommermonate erstreckt.

Von Busse bis Abschuss

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht während der Schonzeit stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit Busse bestraft wird. Kommt ein Wildtier durch einen Hund zu Schaden, müssen Tierhalter zudem für den verursachten Wildschaden aufkommen. In diesem Fall ist der Vorfall den Jagdbehörden zu melden, damit das verletzte Tier gesucht und wenn nötig von seinen Leiden erlöst werden kann. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich unter Umständen wegen einer fahrlässigen Tierquälerei strafbar.

Fast alle Kantone sehen die Möglichkeit vor, dass ein wildernder oder jagender Hund durch einen Jagdvorsteher oder eine andere amtlich berechtigte Person abgeschossen werden darf – dies nicht selten ohne vorgängige Verwarnung des Hundehalters und ohne vorherige Einfangversuche.

Appell an Hundehalter

Die Wildtiere sind nach den Wintermonaten geschwächt, und die Jungtiere stellen eine leichte Beute für jagende Hunde dar. Auch wenn die Hunde das gejagte Wildtier nicht erwischen, bedeutet die Hetzjagd durch einen Hund enormen Stress für die Wildtiere. Nicht selten erleiden sie dabei einen Herzstillstand oder Abort. Kommt es zu einem Beissvorfall, erleidet das Tier in der Regel einen qualvollen Tod.

Hundehalter müssen deshalb dafür sorgen, dass ihre Hunde das Wild weder stören noch jagen.

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