Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Die Gemeindeversammlung vom Montag, 11. Dezember, beginnt um 20.15 Uhr und findet in der reformierten Kirche Meilen statt. Vorgängig bietet sich während der Informations- und Fragestunde um 19.00 Uhr Gelegenheit, über Aktuelles orientiert zu werden und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.
Folgende Geschäfte sind für die Gemeindeversammlung traktandiert:
1. Abrechnung Pavillon Schulanlage Allmend
2. Auflösung der Spezialfinanzierung Parkhaus Dorfplatz
3. Teilrevision Gebührenverordnung
4. Einzelinitiative Kirsten Klein «Meilen ohne lautes Feuerwerk!»
5. Anschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung
6. Budget 2024
Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde einen Umtrunk. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich dazu eingeladen.
Abrechnung Pavillon Schulanlage Allmend
An der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit grosser Mehrheit einen Baukredit von 6,15 Mio. Franken für die Erstellung eines zusätzlichen Schulhauspavillons für die Schulanlage Allmend ab dem Schuljahr 2021/2022. Der von der Schule Meilen dringend benötigte neue Pavillon in Holz-Modulbauweise konnte trotz der Corona-Pandemie rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Vorgängig erfolgte der Ersatzneubau der Beachvolleyballanlage, da die bestehenden Plätze dem neuen Pavillon weichen mussten. Nebst dem Neubau erfolgten auch in zwei bestehenden Schulgebäuden kleinere räumliche Anpassungen, welche einen besseren Schulbetrieb ermöglichen. Mit diesen Massnahmen konnte die in den vergangenen Jahren angestiegene Anzahl an Schülerinnen und Schülern räumlich aufgefangen werden.
Dem teuerungsbereinigten Baukredit in der Höhe von Fr. 6’428’421.– stehen Ausgaben von Fr. 6’464’557.– gegenüber, womit Mehrkosten von teuerungsbereinigt Fr. 36’136.– ausgewiesen sind.
Wechsel Finanzierungsform Parkhaus Dorfplatz
Die Gemeinde betreibt seit 2015 für das «Parkhaus Dorfplatz» einen sogenannten Eigenwirtschaftsbetrieb, nach dem Betriebsgewinne und Betriebsverluste auf ein Spezialfinanzierungskonto in der Bilanz vorgetragen werden und nicht in den allgemeinen Steuerhaushalt der Gemeinde fliessen. Damit wurde sichergestellt, dass der mehrwertsteuerliche Vorsteuerabzug auf den Baukosten geltend gemacht werden konnte. Zudem sollte mit der Errichtung des Eigenwirtschafsbetriebs die Wirtschaftlichkeit des Parkhauses transparent nach aussen aufgezeigt werden. Aufgrund der neuen mehrwertsteuerlichen Situation ist es nicht mehr notwendig einen Eigenwirtschaftsbetrieb zu führen, damit von der Möglichkeit des vollen Vorsteuerabzugs profitiert werden kann.
Mit den Einnahmen aus den Parkgebühren können zwar die Betriebskosten des Parkhauses, nicht jedoch die Abschreibung der Baukosten gedeckt werden. Andernfalls wären die Parkgebühren deutlich zu erhöhen, was aber nicht beabsichtigt ist.
Um das Parkhaus in den allgemeinen Steuerhaushalt überführen zu können, wird der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023 deshalb der Antrag unterbreitet, den Eigenwirtschaftsbetrieb «Parkhaus Dorfplatz» rückwirkend auf den 1. Januar 2023 aufzulösen. Zur Ausfinanzierung wird eine Einlage im Umfang von Fr. 617’584.95 geleistet. Die Vermögenswerte des Eigenwirtschaftsbetriebs «Parkhaus Dorfplatz» werden in den allgemeinen Steuerhaushalt überführt.
Teilrevision Gebührenverordnung
Mit dem Ökologiefonds werden Vorhaben von Privaten zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Die Gebührenverordnung sieht vor, dass die Strom-Endverbraucher mit einer Abgabe von höchstens 0,2 Rp. pro Kilowattstunde den Ökologiefonds speisen. Der Gemeinderat hat die Abgabe per 1. Januar 2023 auf 0,3 Rp. pro Kilowattstunde erhöht. Aufgrund der erfreulicherweise zunehmenden Anzahl von Fördergesuchen kann nicht sichergestellt werden, dass die jetzige Abgabe auch in Zukunft ausreichen wird, um die Nachfrage zu befriedigen. Damit eine zukünftige Erhöhung der Abgabe möglich ist, soll der Ermessensspielraum für die Abgabe auf höchstens 0,5 Rp. pro Kilowattstunde erhöht werden können. Per 1. Januar 2024 bleibt die Abgabe unverändert bei 0,3 Rp. pro Kilowattstunde.
Einzelinitiative Kirsten Klein «Meilen ohne lautes Feuerwerk»
Kirsten Klein und neun weitere stimmberechtigte Tierhalterinnen und -halter haben eine Einzelinitiative mit dem Titel «Meilen ohne lautes Feuerwerk!» eingereicht. Die Einzelinitiative verlangt, jegliches Abbrennen von lärmemittierenden pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) ganzjährig zu verbieten. Vorbehalten bleibt das Abbrennen von leisem Feuerwerk wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows.
Der Gemeinderat hat Verständnis für die Argumente eines Feuerwerksverbots aus Gründen des Tier- und des Umweltschutzes. Allerdings spricht die Tradition dafür, dass das zeitlich auf lediglich zwei Anlässe pro Jahr, nämlich Bundesfeier und Silvester, eingeschränkte Zünden von Feuerwerk weiterhin möglich sein soll. Es gilt schon heute ein Verbot von Lärm verursachendem Feuerwerk ausserhalb dieser beiden Nächte. Ein absolutes Verbot allein für die Gemeinde Meilen macht nur wenig Sinn, solange in den Nachbargemeinden Feuerwerk zugelassen ist. Die Initiative geht in ihrer Absolutheit zu weit, weil neben dem privaten auch das öffentliche Feuerwerk verboten ist. Es könnten keinerlei Ausnahmen bewilligt werden; so wären zum Beispiel auch das Abfeuern der traditionellen Hagelkanone oder das Salutschiessen der Stutzer-Schützen nicht mehr möglich. Der Gemeinderat empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
Anschaffung einer neuen Weihnachtsbeleuchtung
Die Meilemer Weihnachtsbeleuchtung hat Tradition und erfreut sich in der Bevölkerung grosser Beliebtheit. Mittlerweile ist sie über 20 Jahre alt. Zunehmend fallen LED-Stränge der technisch veralteten Weihnachtsbeleuchtung aus, Ersatzmaterialien sind nicht mehr erhältlich und die Alukonstruktionen der Schweife an den Kandelabern weisen Ermüdungsbrüche auf. Damit Meilen auch künftig in der Adventszeit eine Weihnachtsbeleuchtung hat, ist eine Neu-Anschaffung notwendig. Der Dorfkern (Kirchgasse, Dorfstrasse, Bahnhofstrasse) soll auch in Zukunft mit Lichterteppichen geschmückt sein. Die Kandelaber-Motive werden durch Baum-Inszenierungen an der Dorfstrasse und neu auch auf der Seeanlage ersetzt.
Die einmaligen Kosten für die neue, zeitgemässe Weihnachtsbeleuchtung liegen bei Fr. 545’000.–. Mit der neuen Weihnachtsbeleuchtung können die jährlich wiederkehrenden Kosten für Montage, Demontage, Wartung und Reparatur gesenkt werden. Des Weiteren kann die Realisierung mit der Umgestaltung und Sanierung der Dorfstrasse kombiniert werden, wodurch sich Synergieeffekte ergeben. Die neue Weihnachtsbeleuchtung soll am 1. Advent des Jahres 2025 in Betrieb gesetzt werden.
Budget 2024
Das Budget 2024 weist bei einem Gesamtaufwand von 155,91 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 151,14 Mio. Franken einen Aufwandüberschuss von 4,77 Mio. Franken aus. Die Zahlen basieren auf einem unveränderten Steuerfuss von 79 %.
Die aktuelle Hochrechnung der ordentlichen Steuern zeigt, dass im Jahr 2023 die budgetierten Erträge nicht erreicht werden. Angesichts dieser negativen Entwicklung wurde der 100%ige Steuerertrag für das Rechnungsjahr im Budget 2024 auf 108,00 Mio. Franken festgesetzt. Dies entspricht einer Reduktion von 2,00 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahreswert. Die ordentlichen Steuern früherer Jahre wurden ebenfalls um 2,00 Mio. Franken nach unten korrigiert und betragen neu 10,00 Mio. Franken. Die tieferen Steuererträge und die gleichzeitig bessere kantonale Steuerkraft bewirken eine deutlich tiefere Rückstellung für die Ressourcenabschöpfung (Finanzausgleich), nämlich voraussichtlich 34,00 Mio. Franken anstatt der 37,21 Mio. Franken im Vorjahr. Bei den Grundstückgewinnsteuern wird weiterhin mit hohen Erträgen gerechnet. Aus diesem Grund wurden diese gegenüber dem Budget 2023 um weitere 3,00 Mio. Franken auf 20,00 Mio. Franken erhöht.
Im Verwaltungsvermögen sind Nettoinvestitionen in der Höhe von 25,63 Mio. Franken geplant. Die grössten Ausgaben betreffen den Neubau der Feuerwehreinstellhalle und die Gesamtinstandsetzung des Kindergartens Tobel (beide je 2,50 Mio. Franken) sowie ein Kunstrasen-Ersatz auf der Sportanlage Allmend (1,30 Mio. Franken). Ferner sind weitere Investitionen in diverse Schulliegenschaften (6.03 Mio. Franken) sowie in den Erhalt der allgemeinen Infrastruktur (Strassen, Gewässer usw.) vorgesehen. Die Nettoinvestitionen enthalten zudem auch den Übertrag der Liegenschaft an der Bergstrasse 140 vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen. Durch die geplante Nutzung für die obligatorische, ausserschulische Betreuung der Kinder durch den Verein FEE, muss der aktuell im Finanzvermögen bilanzierte Wert von 2,94 Mio. Franken dem Verwaltungsvermögen zugeführt werden. Im aktuellen Finanz- und Aufgabenplan 2023 – 2027 sind für die Jahre 2025 bis 2027 weitere Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in der Höhe von 35,34 Mio. Franken bzw. 8,62 Mio. Franken im Finanzvermögen geplant.
Der aktuelle Finanz- und Aufgabenplan 2023 – 2027 zeigt, dass in den Planjahren 2025 und 2026 mit Aufwandüberschüssen zwischen 7,00 und 8,00 Mio. Franken zu rechnen ist. Die Selbstfinanzierung (Cashflow) beträgt im Budget 2024 4,29 Mio. Franken und sinkt in den beiden Folgejahren auf ca. 1,13 Mio. Franken. Dadurch werden die angestrebten finanzpolitischen Ziele teilweise verfehlt. Der Gemeinderat ist sich dieser Entwicklung bewusst, hält dies aber nach Jahren mit sehr guten Abschlüssen und aufgrund der soliden finanziellen Ausgangslage für vorübergehend vertretbar. Der Gemeinderat legt grossen Wert auf eine nachhaltige Finanzpolitik. Sollte die Steuerkraft weiterhin sinken, ist eine Neubeurteilung des Steuerfusses ab dem Rechnungsjahr 2027 nötig.
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