Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Flitterwochen mit Hindernissen

Getrieben vom Wunsch nach Fortpflanzung sind ihnen Autos egal: Bei den milden und feuchten Witterungsbedingungen machen sich Amphibien zu Tausenden auf den Weg zu ihren Laichgewässern, queren Fahrbahnen und werden dabei von unachtsamen Automobilisten totgefahren. Auf den Strassen ist nun wieder besondere Vorsicht geboten.

Erdkröten sind auf ihren Wanderungen im Frühling oft zu zweit unterwegs. Foto: sts

Nach der Winterruhe, geschützt unter Laub oder Erdhaufen, locken milde Temperaturen und Niederschläge die Tiere nun ins Freie: Einheimische Amphibien – Frösche, Kröten, Molche – machen sich auf zu den Tümpeln, Bächen und Weihern, in denen sie geboren wurden, um dort ihren Laich abzulegen. Es ist eine gefährliche Wanderung. Oft kilometerweit sind sie unterwegs, überqueren Wege und Strassen und viele von ihnen finden dabei den Tod. Besonders dramatisch ist die Situation bei der Erdkröte. Da sich viele Tiere zeitgleich in Bewegung setzen, und da diese sehr langsam wandern, kann es zu wahren «Massakern» auf den Strassen und zur Ausrottung ganzer Lokalbestände kommen.

Nächtliche Rettungsaktion

Um Amphibien vor dem Strassentod zu bewahren und bedrohte Populationen zu erhalten, errichten Freiwillige jedes Jahr an besonders kritischen Strassenabschnitten in der ganzen Schweiz Amphibien-Sperren. Diese «Leitplanken» aus Plastik entlang von Strassen leiten die wandernden Tiere in spezielle Auffangvorrichtungen, wo sie von freiwilligen Helferinnen und Helfern eingesammelt und über die Strasse transportiert werden. Allein diejenigen Sektionen des STS, die alljährliche Rettungsaktionen zugunsten der wandernden Amphibien durchführen, sammeln jedes Frühjahr mehr als 20’000 Tiere ein und bringen sie sicher über die Strassen.

HelferInnen und Tiere sind nun auf die Rücksicht der Autofahrer angewiesen. Der Schweizer Tierschutz STS ruft alle Autofahrer auf, in der Dämmerung und bei Nacht, insbesondere in Gewässernähe und am Rande von Feuchtgebieten, mit grosser Vorsicht und angepasster Geschwindigkeit (< 30 km/h) zu fahren und auf Amphibien auf der Fahrbahn zu achten. Wenn möglich sollen bekannte Strecken mit Amphibienwanderungen gemieden und Umfahrungsstrassen benutzt werden.

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Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

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