Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Eine Tradition geht zu Ende

Nach 38 Jahren mit Klebeetikette kann man wahlweise neu eine elektronische Autobahnvignette lösen.

Die E-Vignette für das Jahr 2024 ist seit 1. Dezember 2023 verfügbar. Die Regeln entsprechen der für 2024 autobahngrünen Klebevariante: Preis 40 Franken, Gültigkeit 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres. Das Fahren ohne Vignette auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen kostet 200 Franken Ordnungsbusse plus eine Vignette.

E-Vignette spart bei Wechselschildern

Der grosse Unterschied der virtuellen zur realen Vignette: Die E-Vignette ist nicht ans Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Bei einem Fahrzeugwechsel kann man also, falls das Kontrollschild dasselbe bleibt, die E-Vignette ans neue Auto mitnehmen. Bei neuem Kontrollschild (z.B. beim Zügeln) ist eine Übertragung auf das neue Kontrollschild möglich, falls Halter und Fahrzeug dieselben bleiben. Ein Frontscheibentausch braucht keinen Vignettentausch mehr. Und vor allem: Mit Wechselschildern reicht eine E-Vignette für alle darauf eingelösten Fahrzeuge. Dasselbe gilt bei den sonn- und feiertags nicht vignettenfreien U-Nummern: Hier reicht nun eine E-Vignette.

Auf e-vignette.ch ohne «Gebühr»

Achtung: Gewisse Internetshops bieten die E-Vignette teils gegen eine zusätzliche Gebühr an. Über das offizielle Webportal «Via» des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (e-vignette.ch) ist die E-Vignette aber gebührenfrei erhältlich. Beim Kauf sind Land, Fahrzeugart und Kontrollschild anzugeben, bezahlt wird über Twint oder Kreditkarte. Empfehlenswert ist die Freigabe der öffentlichen Einsehbarkeit. Dann kann zum Beispiel der Garagist bei einem Service oder können Nutzende eines Sharing-Fahrzeugs anhand des Kontrollschildes prüfen, ob eine E-Vignette besteht.

Keine Kaufquittung notwendig

Bereits kursieren Gerüchte über drohende Warteschlangen am Zoll wegen Kontrolle der E-Vignette. Dies ist jedoch nicht zu befürchten: Kontrolliert wird die E-Vignette wie die Klebvignette stichprobenartig und nicht automatisiert, und es muss auch keine Kaufquittung mitgeführt werden. Löst man versehentlich eine zweite E-Vignette für dasselbe Schild, kann mit einem entsprechenden Nachweis die zu viel gekaufte Vignette rückerstattet werden.

Die Klebevignette ist weiterhin innen am Rand der Frontscheibe aufzukleben. Das Entfernen der alten Klebevignette ist dabei zwar keine Pflicht, ein ganzes Set von klebenden alten Etiketten kann aber bei Sichtbehinderung zu einer Verzeigung führen.

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