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Autos als Todesfalle für Hunde

Sobald die Temperaturen 15 Grad übersteigen, wird das traurige Thema aktuell: In parkierten Autos eingesperrte Hunde laufen Gefahr, einen tödlichen Hitzschlag zu erleiden. 

Zwar verfügen bereits viele Automodelle über zuverlässige Standklimatisierungen mit «Fernmonitoring» via App. Nicht bei allen Fahrzeugen ist jedoch von aussen klar erkennbar, dass das Auto klimatisiert ist.

Bereits ab 15 Grad Aussentemperatur wird es gefährlich

Es bleibt eine tödliche Gefahr, die oft unterschätzt wird: Bereits bei milden 15 Grad Aussentemperatur heizt sich der Innenraum eines an der Sonne parkierten Autos auf 50 Grad und mehr auf. Auch Autos, die eben noch im Schatten standen, werden nach einiger Zeit von der Sonne erfasst und so zur Todesfalle für den darin eingesperrten Hund. Ein spaltbreit geöffnetes Fenster leistet keinerlei Abkühlung. Innerhalb kürzester Zeit erleidet der Vierbeiner einen Hitzschlag, der leider oft tödlich endet.

Leider geschieht es jedes Jahr, dass Hunde in parkierten Autos zurückgelassen werden, weil ihre Halter die Gefahr unterschätzen. Im schlimmsten Fall für mehrere Stunden, es reicht aber schon ein kurzer Einkauf oder Restaurantbesuch, um das parkierte Auto zu einer tödlichen Falle werden zu lassen.

Alle können helfen, Leben zu retten!

Bei einem akuten Fall können alle aktiv werden; denn wer sein Tier alleine im Auto in der Sonne lässt, macht sich wegen Tierquälerei strafbar. Hunde in solch einer lebensbedrohlichen Situation sind auf die Hilfe von couragierten Passantinnen und Passanten angewiesen. Melden Sie eine entsprechende Beobachtung sofort der Polizei.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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