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Der Kindergarten Just wurde Ende der 1960er-Jahre erstellt. Er wird zurzeit saniert und erweitert. Umbauarbeiten in älteren Gebäuden fördern oft Asbest zu Tage, so auch im Just.
In der Schweiz ist der Einsatz des krebserregenden Asbest seit 1990 verboten. Bei der Sanierung von älteren Gebäuden im Eigentum der Gemeinde werden deshalb vor Beginn der Arbeiten die entsprechenden Untersuchungen vorgenommen. «Die Liegenschaftenabteilung liess im Just im Vorfeld eine schadstoffbezogene Bausubstanzabklärung durchführen», bestätigt Gemeindeschreiber Didier Mayenzet.
Dabei wurde festgestellt, dass im Kindergarten diverse asbesthaltige Elemente verbaut waren, teils in Form von Eternit (Faserzement). Belastet sind Dach und Unterdachplatten, (verputzte) Fassadenplatten sowie der Wand- und Deckenverputz in Klassenzimmern, Materialräumen und Garderobe.
In den letzten Wochen wurden asbesthaltigen Materialien durch einen Schadstoffsanierer entfernt, und um die Demontage der Dach- und Fassadenplatten kümmerten sich instruierte Handwerker. Diese Woche sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Die Kosten sind im bewilligten Objektkredit enthalten.
Für die Kindergarten-Benutzerinnen und -Benutzer habe es indes nie eine gesundheitliche Gefährdung gegeben, so Mayenzet: «Die im Kindergarten verbauten asbesthaltigen Materialen waren fest gebunden und wiesen keine Beschädigungen auf. Es kann also davon ausgegangen werden, dass während der gesamten Nutzungszeit keine Faserfreisetzung stattfand.»
In der Regel wird bei Umbauten standardmässig ein Schadstoffgutachten durchgeführt, nicht nur hinsichtlich Asbest. Gerade Asbest wurde aber wegen seinen vorteilhaften Eigenschaften – zum Beispiel hinsichtlich Brandschutz – so oft eingebaut, dass Schadstoffsanierungen bei Umbauten von älteren Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde relativ häufig vorkommen.
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