Meilener Anzeiger AG
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Die Gemeindeversammlung vom Montag, 13. Juni beginnt um 20.15 Uhr und findet in der reformierten Kirche statt. Vorgängig bietet sich während der Informations- und Fragestunde um 19.00 Uhr Gelegenheit, über Aktuelles orientiert zu werden und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.
Für die Gemeindeversammlung sind die Geschäfte «Jahresrechnung 2021», «Totalrevision Abfallverordnung», «Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED», «Teilrevision Richtplan Verkehr» sowie «Sanierung und Umgestaltung der Dorfstrasse in eine Tempo-30-Zone» traktandiert. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Genehmigung aller fünf Geschäfte.
Im Anschluss an die Versammlung – der letzten der laufenden Legislatur – offeriert die Gemeinde einen Umtrunk. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich eingeladen, die Gelegenheit zu nutzen, um mit den abtretenden und den gewählten Behördenmitgliedern anzustossen.
Jahresrechnung 2021
Die Jahresrechnung 2021 schliesst deutlich besser ab als budgetiert, obwohl die Prognosen für die Schweizer Konjunktur zum Zeitpunkt der Budgetierung aufgrund der Coronakrise alles andere als positiv aussahen. Obwohl nicht vorhersehbar war, in welchem Umfang sich die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf die Steuererträge in Meilen und auf den Finanzausgleich im Kanton auswirken würden, hatte der Gemeinderat entschieden, den 100%igen Steuerertrag des Rechnungsjahrs 2021 auf 100,00 Mio. Franken festzusetzen. Damit wurde der Steuerertrag – entgegen den dazumal vorherrschenden Negativprognosen – auf dem Stand des Budgets 2020 belassen; der Gemeinderat hatte mit einem gewissen Optimismus darauf verzichtet, eine Kürzung vorzunehmen.
Die Erfolgsrechnung 2021 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 6,90 Mio. Franken ab und übertrifft damit das Budget, das einen Aufwandüberschuss von 4,64 Mio. Franken vorsah, deutlich. Die wesentlichen Gründe für das um 11,54 Mio. Franken bessere Rechnungsergebnis sind die wiederum deutlich höheren Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern (+ 5,95 Mio. Franken), die höhere ZKB-Dividende (+ 0,52 Mio. Franken) sowie der deutlich höhere Nettoertrag bei den allgemeinen Gemeindesteuern.
Dieser liegt gesamthaft 9,08 Mio. Franken bzw. 9,46 % über dem Budget. Ausschlaggebend hierfür sind höhere Erträge bei den Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen (+ 8,12 Mio. Franken) sowie Mehreinnahmen bei den Quellensteuern von natürlichen Personen (+ 1,06 Mio. Franken). Die höheren Steuererträge wirken sich im Gegenzug negativ auf die provisorische Rückstellung für den kantonalen Finanzausgleich im Jahr 2023 aus. Diese beträgt neu – trotz ebenfalls gestiegenem Kantonsmittel der relativen Steuerkraft (Fr. 3’950.– anstatt Fr. 3’592.–) – anstelle der budgetierten 38,98 Mio. Franken beachtliche 42,66 Mio. Franken (+ 3,68 Mio. Franken).
Die bestehende Rückstellung für den kantonalen Finanzausgleich im Jahr 2022 musste ebenfalls nach oben angepasst werden (+ 0,47 Mio. Franken). Der Personalaufwand (- 0,50 Mio. Franken) und der Sach- und übrige Betriebsaufwand (- 1,18 Mio. Franken) fallen dank einer disziplinierten Haushaltführung tiefer aus als budgetiert. Die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen, welche in der jeweiligen Funktion verbucht werden, betragen gesamthaft 9,52 Mio. Franken. Investitionsprojekte, die sich noch nicht in Nutzung befinden, haben keinen Einfluss auf die Abschreibungen. Sie werden in der Bilanz als Anlagen im Bau geführt.
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 14,10 Mio. Franken. Im Budget waren 22,35 Mio. Franken vorgesehen. Die Abweichung von 8,25 Mio. Franken ist vor allem auf Verzögerungen bei laufenden Projekten und Verschiebungen ganzer Vorhaben zurückzuführen. Dank einer Selbstfinanzierung von 15,62 Mio. Franken konnten die getätigten Investitionen zu 111 % aus selbsterwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Im Finanzvermögen wurden anstatt der budgetierten 1,21 Mio. Franken Investitionen im Umfang von 3,55 Mio. Franken getätigt (+ 2,34 Mio. Franken). Dies ist vor allem auf den ungeplanten Kauf der Liegenschaft an der Bergstrasse 140 zurückzuführen (2,93 Mio. Franken).
Totalrevision Abfallverordnung
Die aktuelle Abfallverordnung der Gemeinde Meilen stammt aus dem Jahr 1992. Seither wurden verschiedene eidgenössische und kantonale Gesetze und Verordnungen revidiert. Am 1. Januar 2016 wurde die eidgenössische Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) in Kraft gesetzt. Per 1. Januar 2019 traten weitere Artikel der VVEA in Kraft, wie beispielsweise die Neudefinition der Siedlungsabfälle, weshalb auch die kommunale Abfallverordnung entsprechend angepasst werden soll. Die neue Abfallverordnung der Gemeinde Meilen basiert auf der Muster-Abfallverordnung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL). Sie beinhaltet sämtliche Änderungsvorgaben aus der VVEA. Zudem werden aktuelle Entwicklungen in der Abfallsammlung sowie die Leitsätze der Gemeinde Meilen für die Legislatur 2018 – 2022 zur Nachhaltigkeit und zum schonungsvollen Umgang mit Ressourcen aufgenommen.
Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED
Die Technologie in der Beleuchtungstechnik hat sich enorm verändert. Die LED-Technik (Light Emitting Diode) bietet eine zeitgemässe Möglichkeit, den öffentlichen Raum energieeffizient zu beleuchten. Dank der Erfahrungen der letzten Jahre im Bereich der Steuerung von LED-Leuchten ist eine intelligente Steuerung möglich. Mit dem Einsatz von LED-Leuchten in Kombination mit smarter, verkehrsabhängiger Steuerung in der öffentlichen Beleuchtung kann nach der kompletten Umrüstung bis zu 80% Strom (jährlich rund Fr. 80’000.–) gespart werden. Die damit verbundene Verminderung von Lichtemissionen kommt den Menschen und der Umwelt zugute. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Unterhaltskosten ebenfalls deutlich tiefer liegen (ca. 40% bzw. rund Fr. 60’000.–) als bei herkömmlichen Leuchten.
Bei der Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED werden Leuchten ersetzt, welche ihre Lebensdauer noch nicht erreicht haben und nicht vollständig abgeschrieben sind. Dieser Restwert beträgt ca. Fr. 639’000.–. Der dadurch mit der Umrüstung auf LED erforderliche Sonderabschreiber wird in drei Jahrestranchen ab Baubeginn anfallen.
Teilrevision Richtplan Verkehr
Der rechtskräftige Verkehrsplan stammt aus dem Jahr 2007. Er wurde durch die Stimmbevölkerung am 5. Dezember 2017 letztmals teilrevidiert. Der rechtskräftige Verkehrsplan sieht vor, dass für die im Situationsplan besonders bezeichneten Abschnitte der Dorfstrasse und der Bahnhofstrasse eine Begegnungszone eingeführt wird. Dem Richtplan entsprechend wurde ein Projekt ausgearbeitet, das die Umgestaltung der Dorfstrasse zu einer Begegnungszone vorsah. Das Vorhaben wurde 2019 durch die Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung jedoch abgelehnt. Aufgrund des negativen Entscheids wurde das Projekt für die Aufwertung des Strassenraums überarbeitet. Die Umgestaltung erfolgt neu auf der Basis einer Tempo-30-Zone. Damit das neue Projekt mit dem kommunalen Richtplan Verkehr korrespondiert, wird dieser entsprechend der neuen Ausgangslage redaktionell angepasst.
Sanierung und Umgestaltung der Dorfstrasse zur Tempo-30-Zone
Die Gemeinde Meilen wertet bereits seit einigen Jahren das Zentrum von Dorfmeilen auf und gestaltet es als urbanen öffentlichen Raum. Dazu zählt auch die Erhöhung der Aufenthaltsqualität längs der Dorfstrasse als wichtige Einkaufsstrasse und Verbindung zum Bahnhof Meilen.
Nach Ablehnung der Umgestaltung der Dorfstrasse zu einer Begegnungszone im Jahr 2019 wurde im Rahmen eines «Runden Tischs» das Projekt neu gestaltet und der Projektperimeter ausgeweitet. Der neue Projektvorschlag sieht die Signalisation einer Tempo-30-Zone vor. Der Perimeter der Tempo-30-Zone umfasst den Abschnitt östlich der Einmündung Kirchgasse bis zur Dorfstrasse 154 inklusive des oberen Teils der Bahnhofstrasse und der ganzen Rosengartenstrasse. Das Projekt für die Umgestaltung der Dorfstrasse im Abschnitt Kirchgasse bis Dorfstrasse 154, den nördlichen Teil der Bahnhofstrasse sowie die Rosengartenstrasse in eine Tempo-30-Zone und die Sanierung von Strasse und Werkleitungen lösen Gesamtkosten von 4,67 Mio. Franken aus. Die Anteile für die ohnehin notwendige Sanierung der Dorfstrasse, der Dorfbachbrücke und der Kanalisation (gebundene Ausgaben) betragen 3,47 Mio. Franken. Die Aufwendungen für die Umgestaltungsmassnahmen zur Tempo-30-Zone (nicht gebundene Ausgaben) betragen 1,2 Mio. Franken.
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