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Alkohol ist die Ursache vieler schwerer Verkehrsunfälle. In diesem Bereich steht die Schweiz im internationalen Vergleich schlecht da. Fast ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer gibt an, sich nach dem Konsum von Alkohol hinters Steuer zu setzen.
2023 wurden bei Alkoholunfällen im Strassenverkehr 506 Personen schwer verletzt und 31 getötet. Somit war Alkohol bei fast 12% der Unfälle mit schweren Personenschäden die Ursache. Die Situation in Bezug auf Unfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, hat sich in den letzten zehn Jahren nicht verbessert.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Nüchternheit beim Fahren in der Schweiz nicht immer die Regel ist. Dies geht aus der Befragung von The European Survey Research Association (ESRA) hervor, die 2023 in 39 Ländern, darunter in 22 in Europa, durchgeführt wurde. In der Schweiz ist der Anteil der Autofahrerinnen und Autofahrer, die angeben, in den letzten 30 Tagen mindestens einmal nach dem Konsum von Alkohol gefahren zu sein, mit 23% im europäischen Vergleich (15%) besonders hoch.
Eine 2023 gemeinsam mit 14 Polizeikorps durchgeführte Erhebung zeigt, dass sich fast 4% der Autofahrer nach dem Konsum von Alkohol hinters Steuer setzen und 0,4% eine Blutalkoholkonzentration aufweisen, die den gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille überschreitet. Nachts ist diese Quote noch höher: Einer von sieben Autolenkern steht dann unter Alkoholeinfluss. Eine erfreuliche Nachricht gibt es jedoch: Lenker unter 30 Jahren verhalten sich insgesamt verantwortungsbewusster als ältere.
Bereits ein Glas genügt
Vielen Verkehrsteilnehmenden ist nicht bewusst, dass bereits ein Glas Alkohol die Fahrfähigkeit beeinträchtigen kann: Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab, die Reaktionszeit verlängert sich. Diese Einschränkungen können auch auftreten, ohne dass sich die Fahrerin oder der Fahrer dessen bewusst ist.
Für die Zeit der Weihnachtsmärkte und der festlichen Anlässe zum Jahresende empfiehlt es sich deshalb, einige Tipps zu befolgen:
• Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
• Als Lenker oder Lenkerin unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und öV oder Taxi nehmen.
• Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
• An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer auch alkoholfreie Getränke anbieten.
• Personen, die Alkohol konsumiert haben, vom Fahren abhalten.
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