Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Drei Geschäfte an der Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung vom Montag, 9. Dezember 2024 beginnt um 20.15 Uhr und findet in der reformierten Kirche Meilen statt. Vorgängig bietet sich während der Fragestunde um 19.00 Uhr Gelegenheit, über Aktuelles orientiert zu werden und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.

Nebst dem Budget 2025 und der Festlegung des Steuerfusses befinden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember über zwei weitere Geschäfte.

Neuer Artikel zum kommunalen Mehrwertausgleich

Die Gemeinden des Kantons Zürich sind aufgrund übergeordneter Bestimmungen verpflichtet, bis am 1. März 2025 den kommunalen Mehrwertausgleich in der Bau- und Zonenordnung (BZO) zu verankern. Mit dem Mehrwertausgleich wird ein Teil des zusätzlichen Werts abgeschöpft, der durch die Auf- und Umzonung eines Grundstücks entsteht. Gemäss § 19 kantonales Mehrwertausgleichsgesetz können die Gemeinden die Erhebung einer Abgabe von höchstens 40% vorsehen.

Der Gemeinderat Meilen schlägt einen Satz von 20% vor. Die mit der Abgabe gewonnenen Mittel können für raumplanerische Massnahmen eingesetzt werden, um die Lebens- und Standortqualität der Gemeinde auch bei grosser innerer Verdichtung zu erhalten.

Konkret ist beispielsweise die Gestaltung des öffentlichen Raums mit Grünanlagen oder das Erstellen von sozialen oder ausserschulischen Infrastrukturen möglich. Der Mehrwertausgleich kommt somit einer breiten Öffentlichkeit und indirekt auch den betroffenen Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümern zugute. Mit der Verankerung des Mehrwertausgleichs im neuen Art. 1bis der BZO wird zudem das Abschliessen von städtebaulichen Verträgen, etwa im Rahmen von Gestaltungsplänen, möglich.

Die Abgaben für den Mehrwert fliessen in einen Fonds. Die Gemeinden müssen in einem Reglement festhalten, wie dieser Fonds verwendet werden darf. Die Fondseinnahmen werden gemäss Fondsreglement für kommunale Massnahmen der Raumplanung zur Verfügung stehen.

Kunstrasenplatz und erweiterter Bewegungsraum in Obermeilen

Das heutige Rasenspielfeld auf der Schulanlage Obermeilen wird vorwiegend als Pausenplatz genutzt und dient der Primarschule als wichtiger Aussenbereich für die Schülerinnen und Schüler. Die dadurch entstehende hohe Beanspruchung in Kombination mit Witterungseinflüssen erschwert eine permanente Nutzung der Rasenfläche und lässt den Gebrauch durch Dritte, etwa Vereine am Abend, kaum zu. Selbst für die Schule muss das Spielfeld öfters temporär gesperrt werden.

Mit der kürzlich erfolgten Erneuerung des Kunstrasens auf der Sportanlage Allmend konnten zudem nicht alle Bedürfnisse der einzelnen Sportvereine bezüglich Beschaffenheit erfüllt werden. So wurde schliesslich nach Gesprächen mit der Schulleitung Obermeilen und dem Landhockeyclub entschieden, das jetzige Rasenspielfeld durch ein kurzfloriges Kunstrasenspielfeld zu ersetzen.

Dadurch wird der Schule Obermeilen eine unabhängig von der Jahreszeit durchgehend nutzbare Pausenfläche zur Verfügung stehen. Zusätzlich kann dieser Kunstrasen zeitweise vom Landhockeyclub für Trainings und Spiele bis U10 genutzt werden. Nebst dem Bau des Kunstrasenfeldes sieht das Projekt östlich davon einen neu gestalteten Pausen- und Spielplatz im Sinne eines erweiterten Bewegungsraumes vor. Den Kindern stehen damit vielfältige Spiel- und Bewegungsgeräte zur Verfügung.

Für den Kunstrasenplatz und für die Neugestaltung des umgebenden Spielplatzbereichs zu einem Bewegungsraum wird ein Objektkredit von 1,37 Mio. Franken beantragt.

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