Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Urnenabstimmung über die Wassertarife am 29. November

Am Sonntag, 29. November 2026 entscheiden die Stimmberechtigten von Meilen nicht nur über eidgenössische Vorlagen, sondern auch über die zukünftigen Wassertarife.

Beschlossen wird über die Anpassung der reglementarischen Grundlagen für die Wassertarife der Infrastruktur Zürichsee AG.

Vorgaben entsprechen nicht mehr den Tatsachen

Die Wasserversorgung der Gemeinden Meilen und Uetikon am See wird seit 2019 durch die Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA) sichergestellt. Grundlage dafür bildet die Interkommunale Vereinbarung (IKV) zwischen den beiden Gemeinden, in der auch die Tarifgestaltung festgelegt ist.

Eine Analyse der vergangenen Jahre zeigt, dass die heutigen Vorgaben teilweise nicht mehr den tatsächlichen Kostenstrukturen entsprechen. Die Anteile der Grund- und Verbrauchsgebühren an den Gesamtkosten haben wiederholt die in der IKV vorgeschriebenen Mindestwerte unterschritten. Gleichzeitig liegt der Deckungsgrad der Spezialfinanzierung der Wasserversorgung über dem in der Eignerstrategie definierten Zielbereich.

Handlungsspielraum schaffen

Mit einer Anpassung der reglementarischen Grundlagen soll deshalb der notwendige Handlungsspielraum geschaffen werden, um die Tarife verursachergerecht auszugestalten und die Gebührenzahler zu entlasten. Gleichzeitig soll die bestehende Überdeckung der Spezialfinanzierung schrittweise reduziert werden. Die Wassergebühren können insgesamt gesenkt werden. Die Finanzierung der Wasserversorgung ist auch nach einer Tarifsenkung nachhaltig sichergestellt. Die Versorgungssicherheit sowie die Finanzierung des Unterhalts und der künftigen Investitionen bleiben gewährleistet.

Drei Anpassungen

Den Stimmberechtigten werden folgende Anpassungen zur Genehmigung vorgelegt: Der Mindestanteil der Grundgebühr wird von heute 40% auf 20% gesenkt; der Mindestanteil der Verbrauchsgebühr wird ebenfalls von 40% auf 20% reduziert; der Mindestansatz der Infrastrukturgebühr für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung wird von 0,25 Promille auf 0,10 Promille des Gebäudeversicherungswertes gesenkt.

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Anpassung der reglementarischen Grundlagen für die Wassertarife der Infrastruktur Zürichsee AG (iNFRA) ab 2027 anzunehmen.

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