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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Es gibt im Grenzgebiet von Meilen und Uetikon a.S. einen ehemaligen Bauernhof, der zwei Besonderheiten aufweist: Erstens kann man mit dem Haus kaum näher an der Grenze liegen und weiter ab vom restlichen Gemeindegebiet Uetikons südlich der Dollikerstrasse, und zweitens ist der Zugang nur möglich von der Meilemer Seite her.
Die Situation erinnert an Samnaun im Schweizer Unterengadin, das vor 1812 nur über österreichisches Gebiet erreichbar war.
Die dritte Besonderheit ist ein historischer Grenzstreit. Es ist ein eher ulkiger Fall, der seinerzeit am Schluss immerhin einen Regierungsratsentscheid erfordert hat.
Wohin gehört der Grenzstein?
Es ging um einen Grenzstreit zwischen den Gemeinderäten Meilen und Uetikon, ausgelöst 1897 anlässlich der Grundprotokollbereinigung der Gemeinde Uetikon. Der Streit entbrannte über den Verlauf der Gemeindegrenze «beim Wohnhause des Heinrich Aeberli auf der Waid» (was man heute Weid schreibt) in Uetikon (siehe Kasten). Der eine Teil seines Landwirtschaftsbetriebs befand sich nämlich im Gemeindebann Uetikon, der andere Teil im Gemeindebann Meilen, war aber verwirrlicherweise als Ganzes im Grundprotokoll der Wacht Obermeilen eingetragen. Das Obergericht entschied nun als Erstes noch im selben Jahr, die Liegenschaft sei je im Grundprotokoll derjenigen Gemeinde einzutragen, in welcher der betreffende Teil liege. So weit so gut, aber wo sollte die Grenze verlaufen?
Der Kantonsgeometer erhielt darauf den Auftrag, dies zu klären. Strittig war nämlich, ob der Grenzstein an der südwestlichen Ecke des Hauses Aeberli an der richtigen Stelle stehe, denn der Gemeinderat Meilen war der Meinung, er müsse «etwas mehr östlich versetzt werden, die Gemeindegrenze gehe durch das Wohnhaus und soll der Markstein früher in der Küche gestanden sein». Der Kantonsgeometer befand in seinem Gutachten vom 5. August 1898, diese Meinung sei unwahrscheinlich und kaum ernst zu nehmen, denn dann hätten ja Gemeindebehörden seinerzeit einen Hausbau über diesem Stein bewilligt; ein solches Kuriosum müsste von schriftlichen und beglaubigten Aktenstücken bestätigt sein.
Zeugen gesucht!
Da sich solche Akten nicht finden liessen, musste man sich anders zu helfen wissen. So wurde eine Umfrage bei älteren Personen veranlasst, von denen man nun sichere Auskunft erwartete. Aber dies war überhaupt nicht der Fall. Denn die Umfrage blieb insofern unergiebig, als gleich drei verschiedene Punkte (a, b und c) genannt wurden, an denen der Grenzstein angeblich zu stehen habe oder schon einmal gestanden sei.
Der Ukas von oben
Schliesslich entschied der Regierungsrat am 12. September 1898 auf Antrag des Kantonsgeometers, des Bezirksrates Meilen sowie der Direktionen der öffentlichen Arbeiten und des Innern (so viele Instanzen waren da involviert!), der Grenzstein sei gemäss Punkt c auf der eigens erstellten Karte um drei Meter nach Westen zu versetzen, und zwar von der südwestlichen Ecke des Hauses Aeberli in die südwestliche Ecke des Gartens Aeberli. Damit war Uetikon in der Ost-West-Richtung um volle drei Meter gewachsen.
Aus der Traum
Der Meilemer Traum von einem wenigstens halben Haus mit Grenzstein in der Küche war – eigentlich erwartungsgemäss – ausgeträumt. Was der Meilemer Gemeinderat im ganzen Rechtsstreit seltsamerweise überhaupt nicht gewürdigte hatte, war der Umstand, welche Zuordnung die Liegenschaft in den Akten der Gebäudeversicherung (damals «Brandregister») aufwies: Begonnen hatten die dortigen Aufzeichnungen zwar tatsächlich im Band Meilen, aber 1832 steht für alle zur Diskussion stehenden Gebäude: «gehört nun nach Uetikon». Der Gemeinderat Meilen hätte sich also 1897 wohl im Vornherein etwas besser orientieren und weniger Hoffnungen machen sollen. Oder war ihm melancholisch zumute, weil ganz Uetikon einst (bis 1682) wenigstens kirchlich als fünfte Wacht einmal zu Meilen gehört hat?
Statt eines Ausblicks
Falls jemand das Ganze lieber in Amtsdeutsch lesen möchte, sei darauf verwiesen, dass die Akte des Staatsarchivs im Internet nachgelesen werden kann unter «Gemeindegrenzen», Signatur MM 3.12 RRB 1898/2241 / / 2.11.1898 / P. 724–725. Unsere Serie endet indes hier.
Der Flurname «Weid» ist allgemein sehr verbreitet. Gelegentlich wird er auch «Waid» geschrieben, wie beim Stadtspital in Zürich. In Meilen hat man schon beide Varianten ausprobiert. Das Zürichdeutsche Wörterbuch vom Meilemer Heinz Gallmann schreibt den Namen in heute mundartlich üblicher Weise «Wäid». Die gemeinte Liegenschaft befindet sich nach Meilemer Ortsplan immer noch in der «Weid», nach Uetiker Ortsplan «Im Rotholz», und die Postadresse lautet «Dollikerstrasse 2».
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