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Winterbuffet für Vögel

Die Fütterung von Kleinvögeln erfreut sich im Winter grosser Beliebtheit, und auch bei den gefiederten Gästen an der Futterstelle ist das Zubrot oft willkommen. Dabei sollten ein paar Punkte beachtet werden.

Das Futter sollte den natürlichen Nahrungsgewohnheiten der Arten entsprechen, und es sollte unbedingt auf die Hygiene an der Futterstelle geachtet werden.

Überlebenshilfe

Viele Menschen möchten den Vögeln im Winter mit einer Futterstelle über die Runden helfen. Wenn über längere Zeit eine geschlossene Schneedecke liegt, Eisregen oder Bodenfrost herrscht, kann die Winterfütterung für manche Individuen tatsächlich eine Überlebenshilfe sein.

Die Fütterung ermöglicht schöne Beobachtungen und weckt das Interesse. Deshalb ist gegen die Winterfütterung von Kleinvögeln nichts einzuwenden, solange sie fachgerecht und massvoll erfolgt. Welches Futter angeboten wird und wie man es auftischt, darf den Vögeln nicht zum Verhängnis werden.

Wer den Garten mit einheimischen Pflanzen gestaltet, bietet den Vögeln das ganze Jahr hindurch ein reiches und natürliches Buffet. Frische Insekten, saftige Beeren oder schmackhafte Sämereien – in einem vogelfreundlichen Garten ist all das vorhanden und bietet verschiedenen Vogelarten ein ganzjährig passendes und natürliches Nahrungsangebot.

Fachgerechte Vogelfütterung

Das Futter sollte möglichst der natürlichen Nahrung der Vögel entsprechen. Für Körnerfresser wie Finken, Sperlinge, aber auch für Kleiber und Meisen empfehlen sich Mischungen, die hauptsächlich aus Sonnenblumenkernen und Hanfsamen bestehen. Weichfresser wie Amsel und Rotkehlchen nehmen Äpfel, Baumnüsse, Haferflocken oder Weinbeeren.

Manche Krankheitserreger werden mit dem Kot von Vogel zu Vogel übertragen. Der Kot darf daher nicht in Kontakt mit dem Futter kommen. Es empfehlen sich Futterhäuser mit schmalen Krippen oder säulenförmige Futterautomaten. Das Gemisch aus Futterresten und Kot, welches unter Futterhäusern anfällt, sollte regelmässig weggeräumt werden.

Zum Schutz vor Feinden sollte das Futterhaus so platziert werden, dass im Umkreis von 2 bis 5 Metern keine Strukturen vorhanden sind. Nahe gelegene Rückzugsmöglichkeiten (Bäume, Sträucher) sind allerdings von Vorteil.

Das Futter sollte täglich frisch angeboten werden, am besten abends, rund zwei Stunden vor der Dämmerung. Am besten füllt man jeweils so viel Futter ein, dass es für 24 Stunden reicht.

Weitere Tipps gibt’s online unter www.vogelwarte.ch/fuetterung-von-kleinvoegeln.

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Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

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