Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Die aus dem Energiegesetz des Bundes erwachsenen Planungstätigkeiten für Windenergieanlagen in der Schweiz stellen hohe Anforderungen an die Kantone und Gemeinden als Planungs- und Bewilligungsbehörden.
Zurzeit bereitet der Kanton Zürich den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan vor. Die kantonale Baudirektion hat 52 potenzielle Gebiete (Potenzialgebiete) für Windräder ermittelt. Die betroffenen Gemeinden sind eingeladen, sich dazu zu äussern. Die offizielle Vernehmlassung zur Richtplanänderung folgt dann später.
Sorgfältige Interessensabwägung
Das sogenannte Potenzialgebiet Nr. 42 «Pfannenstiel» liegt auf Gemeindegebiet von Meilen, Herrliberg, Maur und Egg. Meilen ist als «Energiestadt Gold» gegenüber erneuerbaren Energien positiv eingestellt und fördert im Rahmen des Ökologiefonds u.a. den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Bei der Energieproduktion soll eine möglichst grosse Unabhängigkeit vom Ausland erreicht werden. Die Nutzung von Windenergie kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Dennoch gilt es im Einzelnen, eine sorgfältige Güterabwägung vorzunehmen. Um über vollständige Entscheidungsgrundlagen verfügen zu können, hat der Gemeinderat Meilen zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich einen ausführlichen Fragekatalog zusammengestellt.
Skepsis gegenüber Eignung des Potenzialgebiets Nr. 42
Der Gemeinderat Meilen ist aufgrund einer ersten groben Beurteilung gegenüber einem Windpark auf dem Pfannenstiel aufgrund des Natur- und Landschaftsschutzes skeptisch eingestellt. Der Pfannenstiel ist ein wichtiges Naherholungsgebiet. Windturbinen sind in unserer kleinräumigen und dichtbesiedelten Landschaft nicht einfach einzuordnen; die Eignung von Standorten im Wald ist angesichts der notwendigen Erstellung von Zufahrtsstrassen, der notwendigen Rodungen und der Bedrohung der Biodiversität besonders fraglich. Der Gemeinderat Meilen vertritt im Übrigen die Haltung, dass im Zusammenhang mit der Bewilligung von Windenergieanlagen die Gemeindeautonomie in keiner Art eingeschränkt werden darf.
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