- Ratgeber
- MLaw Stéphanie Bartholdi, Juristin beim HEV Schweiz
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Gifte und Chemikalien sind ein fester Teil unseres Alltags – z.B. als Putzmittel, Kosmetikprodukte oder Medikamente. In der Schweizer Bevölkerung kommt es pro Jahr zu über 11’000 Vergiftungen und Verätzungen.
Gifte und Chemikalien in Schweizer Haushalten können Spülmittel in der Küche sein, Kosmetik im Badezimmer, Dünger im Garten oder Lösungsmittel in der Werkstatt.
Je weniger Gifte und Chemikalien im Haushalt vorhanden sind, desto geringer ist die Unfallgefahr. Und damit die vorhandenen Putzmittel etc. möglichst keinen Schaden anrichten, sind Vorsichtsmassnahmen sinnvoll.
Wichtige Tipps
– Beim Einkauf Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise beachten, giftige durch ungiftige Produkte ersetzen.
– Kinder dürfen giftige Produkte und Medikamente nicht erreichen.
– Gifte, Chemikalien und Medikamente immer in der Originalverpackung aufbewahren und nicht umfüllen.
– Schutzhandschuhe verwenden und beim Umgang mit starken Säuren und Laugen eine Schutzbrille tragen.
– Bei Dämpfen gut lüften, und immer nur ein Produkt aufs Mal verwenden, um ungewollte chemische Reaktionen zu vermeiden.
– Mindestens einmal pro Jahr die abgelaufenen und nicht mehr benötigten Gifte, Chemikalien und Medikamente an die Verkaufsstellen zurückbringen.
Erste Hilfe bei Vergiftungen
Zeigt jemand schwere Symptome wie Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand, sofort die Ambulanz 144 alarmieren. Ansonsten hilft Tox Info Suisse unter 145 weiter.
Grundsätzlich gilt bei Vergiftungen: Bei sich selbst oder der betroffenen Person kein Erbrechen herbeiführen, denn giftige Substanzen können so in die Lunge gelangen. Bei ätzenden Substanzen wird die Speiseröhre ein zweites Mal verätzt.
Es helfen die folgenden, wichtigen Erste-Hilfe-Massnahmen: Nach Einnahme, wenn der oder die Betroffene wach ist: 1 bis 2 dl Wasser, Tee oder Sirup trinken. Bei ätzenden Substanzen möglichst schnell (bis maximal 30 Minuten nach Einnahme), bei schäumenden Substanzen nur einen Schluck trinken.
Nach Einatmen: Für frische Luft sorgen. Vorsicht bei geschlossenen Räumen, Silos und Gruben, die Retterinnen und Retter dürfen sich nicht selbst gefährden.
Nach Hautkontakt: Benetzte Kleider entfernen. Haut unter fliessendem Wasser spülen. Wenn die Haut nicht verätzt ist: gründlich mit Seife und Wasser reinigen.
Nach Augenkontakt: Auge während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen. Kopf auf die Seite des verletzten Auges neigen, um das nicht betroffene Auge zu schonen.
Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung: Seitenlage, bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: Wiederbelebungsmassnahmen einleiten.
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