Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Vom Einfamilienhaus zum Betreuungsort

Umnutzung eines Einfamilienhauses an der Bergstrasse 140 zur familienergänzenden Einrichtung für Kinder: Informationen zur Urnenabstimmung vom Sonntag, 3. März 2024.

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Vor zwei Jahren bot sich der Gemeinde die Chance, in unmittelbarer Nachbarschaft der Schulanlage Obermeilen ein Grundstück zu erwerben, das als Erweiterung zugunsten späterer Generationen dient. Kurzfristig wurde das Einfamilienhaus als Unterkunft für Asylsuchende genutzt. Jetzt soll das Gebäude saniert und moderat umgebaut werden, damit es für die schul- und familienergänzende Betreuung der Kindergartenkinder genutzt werden kann.

Dafür ist ein Baukredit von knapp einer Million Franken erforderlich. Gleichzeitig wird die Liegenschaft vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen übertragen, was buchhalterisch knapp drei Millionen Franken ausmacht. Wegen des Grundsatzes der Einheit der Materie ist beides zusammenzuzählen. Somit ergibt sich ein Gesamtkredit von knapp vier Millionen Franken, über dessen Bewilligung die Stimmberechtigten am Sonntag, 3. März 2024 an der Urne abstimmen.

Mit dem Kauf der Liegenschaft an der Bergstrasse 140 sicherte sich die Gemeinde Meilen ein strategisch perfekt gelegenes Grundstück für die Schulanlage Obermeilen. Damit steht für die Schule eine Reserveparzelle zur Verfügung, um dereinst den Raumbedürfnissen einer wachsenden Schülerschaft nachzukommen. Bis zum Zeitpunkt der Erweiterung der Schulanlage soll das bestehende Gebäude noch für rund zehn bis fünfzehn Jahre von der schulergänzenden Betreuung sinnvoll genutzt werden.

Das grosszügige Einfamilienhaus wurde vor dem Kauf bewohnt und benutzt. Unterhaltsarbeiten wurden zwar regelmässig durchgeführt, grosszyklische Instandsetzungsarbeiten erfolgten jedoch nicht. Entsprechend müssen vor dem Bezug notwendige Arbeiten ausgeführt werden, um den Bedürfnissen einer öffentlichen Nutzung, also der Betreuung von gut 40 Kindergartenkindern, nachzukommen.

Die bestehende räumliche Anordnung im Gebäude ist grundsätzlich gut als Betreuungsort nutzbar. So steht beispielsweise der bisherige Ess- und Wohnraum im Erdgeschoss wieder als Essraum zur Verfügung. Die heutigen Schlafzimmer im Obergeschoss werden künftig als Atelier- und Bewegungsräume genutzt. Die Küche muss vergrössert werden, und die Badezimmer sind den Anforderungen entsprechend anzupassen. Im Untergeschoss werden drei Kellerräume in Atelierräume umgenutzt. Der Aussenraum soll als erweiterter Aufenthalts- und Spielraum dienen.

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