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Vokis lernen leicht gemacht

Seien wir ehrlich, Vokabeln lernen ist keine spannende Sache. Doch leider führt in der Schule oft kein Weg daran vorbei.

Und wenn es schon keinen Spass macht, dann soll das Lernen zumindest schnell gehen. Hier ein paar Tipps, die es lohnt einmal auszuprobieren.

In kleinen Portionen lernen

Drucke dir alle Vokabeln auf Kärtchen aus oder schreibe sie dir auf Karteikarten, wenn du keinen Drucker zu Hause hast. Auf der einen Seite sollte dabei das deutsche Wort und auf der anderen die Übersetzung stehen. Nun teile dir die Kärtchen in kleine Dreier- oder Fünfer-Portiönchen ein. Nimm dir die erste Portion und lerne die Wörter. Lies dabei das Wort und die Übersetzung, schliesse die Augen und sage dir beides aus dem Gedächtnis laut vor. Bei dem zweiten Wort machst du es wieder genauso.

Wiederholen

Anstatt gleich mit dem dritten weiterzumachen, wiederholst du das erste und das zweite Wort. Erst dann machst du mit dem dritten Wort in gleicher Form weiter. Sobald die ersten drei Vokabeln sitzen, kannst du dir das vierte und fünfte Wort vornehmen und wiederholst dabei immer das gesamte Paket. Am Schluss prüfst du, ob du alle fünf Vokabeln beherrschst ohne auf die Übersetzung zu schauen.

Pause einlegen

Nun machst du eine Pause oder erledigst die Hausaufgaben für ein anderes Fach. Dabei ist wichtig, dass du in dieser Zeit keine Vokabeln einer anderen Sprache zu lernen beginnst, da es dir sonst schwerfallen wird, die eben gelernten Vokabeln im Gedächtnis zu behalten. Auch solltest du nicht gamen, weil das wirkt, als würdest du den Delete-Knopf drücken.

Auf in die neue Runde, aber…

Nach dieser Pause wiederholst du zuerst alle eben gelernten Vokabeln aus dem Gedächtnis und nimmst dann das nächste Päckchen in Angriff.

Mischen

Nachdem du alle Vokabeln in dieser Form gelernt hast, mischst du alle Kärtchen und fragst dich selbst nochmals alle Wörter ab. Du kannst auch deine Eltern oder deine Geschwister fragen, ob sie dir dabei helfen.

Auch wenn diese Lernweise aufwändiger scheint, so prägen sich durch die kleinen Portionen und Wiederholungen die Worte viel besser ein und sind längere Zeit abrufbereit. Viel Erfolg beim Ausprobieren!

/Anke Pera, Lerntherapie, www.freudeamlernen.ch

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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