Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch
Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Die Geschichte schlug hohe Wellen in den Medien: Wie zuerst die Zürichsee-Zeitung berichtete, hat ein Unternehmerpaar aus Meilen seine Steuern nicht bezahlt und sich nach Katar abgesetzt.
Es stand nicht nur in der Zürichsee-Zeitung, sondern auch im Tages-Anzeiger und war deshalb sogar im Zürcher Unterländer und im Landboten zu lesen. Es folgten «Blick», «20 Minuten» sowie diverse Online-Portale.
Sicherstellungsverfügung erlassen
Wie einer so genannten Sicherstellungsverfügung zu entnehmen ist, die am 25. September vorschriftsgemäss im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht wurde, schuldet der Unternehmer Staats- und Gemeindesteuern im Betrag von insgesamt 670’000 Franken. Die Schulden verteilen sich auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 und belaufen sich auf jeweils rund 215’000 Franken; für 2023 werden gut 5000 Franken gefordert.
Eine Sicherstellungsverfügung, wie sie nun vorliegt, kann erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Bezahlung der geschuldeten Steuer als gefährdet erscheint. Dies ist gemäss Auskunft der Zürcher Finanzdirektion bei einem Auslandwohnsitz des Steuerpflichtigen immer der Fall. Laut Sicherstellungsverfügung ist der Unternehmer, ein Österreicher, der in zahlreichen Verwaltungsräten sitzt, heute in Doha im arabischen Wüstenstaat Katar zu Hause.
Der übliche Ablauf
Auf die Frage, ob eine Sicherstellungsverfügung bei hohen Schulden nicht rascher in Betracht gezogen werden sollte als bei tieferen Beträgen, antwortet die Finanzdirektion, dass die Erfolgschancen im Einzelfall abzuwägen seien, und dass das Vorgehen von den gesamten Umständen des Einzelfalls abhängt, nicht nur von der Höhe des Steuerbetrags.
Betreibungen wurden eingeleitet
Liege keine Sicherstellungsverfügung vor, erfolge der Bezug über den ordentlichen Weg, also Rechnung, Mahnung und Betreibung und ende mit einem Verlustschein oder der Bezahlung der Steuer.
Die Gemeindeverwaltung darf aufgrund des Steuergeheimnisses keine Informationen bekannt machen. Ob das kantonale Steueramt oder das Gemeindesteueramt veranlagt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Der Kanton überprüft die Gemeindesteuerämter regelmässig auf das fachlich richtige Handeln. Im konkreten Fall kann bestätigt werden, dass das Steueramt der Gemeinde Meilen korrekt und zeitgerecht gehandelt hat. Bevor es zur Prüfung einer Sicherstellungsverfügung kam, wurde ordentlich Rechnung gestellt, eine erste Mahnung verschickt, eine zweite Mahnung verschickt und die Betreibung eingeleitet. Die Sicherstellung (und das allfällig anschliessende Arrestverfahren) kommen erst infrage, wenn der Steuerschuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz mehr hat.
Meilener Anzeiger AG
Bahnhofstrasse 28
Postfach 828
8706 Meilen
Telefon 044 923 88 33
info(at)meileneranzeiger.ch