Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Umwelt-Tipps von Zoë

Die 11-jährige Zoë Schwendimann aus Meilen interessiert sich brennend für die Themen Nachhaltigkeit und Umwelt. Für die Leser des Meilener Anzeigers hat sie Tipps zum Umweltschutz zusammengetragen.

Zoë engagiert sich, indem sie regelmässig mit Freundinnen vor dem Migros Selbstgebasteltes verkaufen geht und das dadurch gesammelte Geld – mittlerweile über 1000 Franken – Tier- oder Umweltschutzorganisationen zukommen lässt. Sie hat ihren Fleischkonsum reduziert, macht am CleanUp Day mit etc. Einige ihrer Tipps hat sie aufgeschrieben.

CO2 einsparen

Man sollte möglichst oft Fahrrad, Reisebus, Eisenbahn, Linienbus oder Tram brauchen. Das Auto und vor allem das Flugzeug weniger.

Abfall sammeln und trennen

Es gibt viele verschiedene Arten von Abfall: Plastik, Alu, Karton, PET, Glas und Sondermüll. Bei der Abfallstelle Schneider (an der Seestrasse Obermeilen) gibt es extra einen Container für Plastik. Bitte machen Sie mit und sammeln Sie auch Plastik, Alu, Karton, PET, Glas und Sondermüll separat.

Papier sparen

Verwenden Sie von einem Blatt Papier auch die Rückseite.

Dinge nicht wegwerfen

Werfen Sie alte Sachen nicht einfach weg, sondern schenken Sie sie anderen Menschen oder spenden Sie sie armen Kindern. Sie können sie natürlich auch in eine Brocki bringen.

Weniger Fleisch essen

Achten Sie darauf, nicht jeden Tag Fleisch zu essen, denn es geht auch ohne. Oder kaufen Sie mal Vegi-Fleisch.

Strom sparen

Wenn Sie das Licht gerade nicht brauchen, schalten Sie es aus, um Strom zu sparen.

CleanUp Days

Es gibt viele CleanUp Days. Melden Sie sich doch mal an und helfen Sie zusammen mit anderen, den Abfall einzusammeln.

Einen Baum pflanzen

Haben Sie einen Garten, in dem es noch Platz für einen Baum hat? Dann pflanzen Sie doch einen, denn die Bäume stellen für uns Sauerstoff her.

​​​​​​​Bienen helfen

Wir Menschen brauchen Bienen. Doch einige haben auch Angst vor ihnen. Das müssen Sie nicht haben. Bienen stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Ausserdem könnten wir Menschen ohne sie gar nicht leben, weil die Bienen die Blütenblätter bestäuben und so Früchte und Gemüse wachsen können. Leider ist der Bestand der Bienen in den letzten Jahren reduziert worden. Wenn Sie etwas für die Bienen tun wollen, können Sie ein Bienenhotel auf Ihrem Balkon oder in Ihrem Garten aufstellen.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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