Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke!

Ein Haustier ist mehr als ein Begleiter – es ist ein Freund fürs Leben. Es sind nicht nur das glänzende Fell oder die verspielte Art, die Hund, Katze, Kaninchen und so weiter zu geliebten Familienmitgliedern machen. Vielmehr ist es die besondere Verbindung, die zwischen Mensch und Tier entsteht.

Jedes Jahr versuchen Menschen, dieses einzigartige Band als Überraschungsgeschenk zu «verpacken». Spontan, ohne Absprache und oft ohne Vorkenntnisse wird ein lebendes Tier unter den Weihnachtsbaum gelegt – als vermeintlich originelle Idee.

Die Freude ist oft nur kurz

Die Realität zeigt: Solche unüberlegten «Geschenke» führen nach der ersten Freude oft zu grossem Leid – für Mensch und Tier. Denn ein Haustier bringt Verantwortung mit sich. Füttern, pflegen, Tierarztbesuche und ausreichend Zeit für die Betreuung – all das kann nicht einfach jemand anderem auferlegt werden. Jahr für Jahr landen unzählige Tiere, die als Weihnachtsgeschenk überreicht wurden, vor den Sommerferien in Tierheimen oder werden ausgesetzt.

Eine Entscheidung, die gut überlegt sein will

Tiere sind keine Überraschungsgeschenke! Wie bei zwischenmenschlichen Freundschaften entscheidet auch bei tierischen Begleitern die Chemie – und die kann man nicht erzwingen. Die Entscheidung für ein Tier muss gut überlegt und gemeinsam getroffen werden.

Die Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz sensibilisiert mit ihrer Kampagne «Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke» für diese wichtige Botschaft. Mit kindgerechten Materialien wie dem Buch «Lea und Mael wünschen sich einen Hund», sowie Flyern und Postern können Familien die Anschaffung eines Haustieres gründlich planen. Zudem bietet der Online-Shop kreative Geschenkideen für Tierliebhaberinnen und -liebhaber wie virtuelle Futternäpfe oder Spendenurkunden.

Verantwortung für Tiere beginnt mit überlegten Entscheidungen – nicht mit spontanen Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.

www.susyutzinger.ch/schenken

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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