Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Teilrevision der Nutzungsplanung und der BZO

Die Bau- und Zonenordnung (BZO 2020) und die zugehörigen Zonenpläne der Gemeinde Meilen wurde von der Gemeindeversammlung am 17. September 2020 festgesetzt und von der Baudirektion am 14. Juni 2021 genehmigt.

Die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgt aufgrund von Erfahrungen im Vollzug sowie aufgrund diverser Begehren von Grundeigentümer.

Themenschwerpunkte der Teilrevision sind unter anderem vier Ein- und Umzonungen: Beim ARA-Areal Rorguet soll die bestehende Zonengrenze der neuen Eigentumsgrenze angepasst werden, damit die ARA Rorguet im Zusammenhang mit der 4. Reinigungsstufe sowie der Zusammenlegung mit der ARA Männedorf ausgebaut werden kann. Bei der Stiftung Hohenegg soll ein Zonenabtausch zwischen einer unbebauten Teilfläche der Zone für öffentliche Bauten bei der Klinik Hohenegg und dem heute in der kantonalen Landwirtschaftszone liegenden Areal im «Unot» vollzogen werden, um der steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen gerecht werden zu können. Zudem sind zwei Einzonungen von bebauten Grundstücken an der Bergstrasse und am Raingässli vorgesehen.

Die Bau- und Zonenordnung soll ferner neuen Vorgaben des Planungs- und Baugesetzes sowie aufgrund von Erfahrungen im Vollzug angepasst werden. Weitere Themen der Teilrevision sind die Aufhebung einiger Gewässerabstandslinien, da neu der bundesrechtliche Gewässerraum gilt, und die Nachführung im Ergänzungsplan Baumschutz.

Die Unterlagen werden zur Mitwirkung ab dem 24. Oktober 2025 während 60 Tagen im Bauamt aufgelegt. Innert dieser Frist kann sich jede Person zur Teilrevision Nutzungsplanung äussern.

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