Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Sieben Schritte bis zum sicheren Schulstart

Für viele Kinder heisst es am Montag: Kindergarten- oder Schuleintritt.

Es empfiehlt sich, den Schulweg zu üben, denn das Gefahrenbewusstsein ist bei kleinen Kindern noch kaum entwickelt. Eltern nutzen also idealerweise die Tage vor dem Schulstart, um den sichersten Schulweg zu wählen und das sichere Verhalten im Strassenverkehr zu trainieren und zu verinnerlichen.

Auf der sicheren Seite des Trottoirs gehen

Die sichere Seite ist jene Hälfte des Trottoirs, auf der sich Häuser und Gärten befinden und die damit am weitesten von der Strasse entfernt ist.

Am Strassenrand immer anhalten

Der Strassenrand bildet eine Linie (z. B. Trottoirabsatz), den das Kind nie einfach so übertreten sollte. Es lernt, dass es am Strassenrand immer anhalten muss.

Wenig befahrene Strassen ohne Fussgängerstreifen überqueren

Die Strasse allein zu überqueren, ist eine schwierige Aufgabe, welche das Kind am besten zuerst in einer übersichtlichen, wenig befahrenen Quartierstrasse ohne Fussgängerstreifen lernt. Noch immer gilt: «warte – luege – lose – laufe». Erwachsene sollten das den Kindern deutlich vorzeigen und ihnen erklären, nach welchen Gefahren sie Ausschau halten sollen.

Eine Strasse mit Fussgängerstreifen überqueren

Vor dem Fussgängerstreifen sollte das Kind immer anhalten. Beim Überqueren gilt ebenfalls «warte – luege – lose – laufe», auch auf der Mittelinsel. Erwachsene zeigen das «Links-rechts-links-Schauen» am besten mit deutlichen Kopfbewegungen vor und weisen die Kinder darauf hin, dass es darum geht, herannahende Autos oder Velos zu sehen und hören.

An einer Ampel die Strasse überqueren

Ampeln ermöglichen Kindern ein relativ sicheres Überqueren der Strasse. Doch manchmal ist die vermeintliche Sicherheit trügerisch – wenn beispielsweise ein Fahrzeug bei Rot durchfährt. Deshalb gilt auch bei Grün: Zuerst in beide Richtungen schauen und erst dann die Strasse überqueren.

Zwischen parkierten Autos hindurch die Strasse überqueren

Diese Verkehrssituation ist besonders anspruchsvoll und sollte wenn möglich vermieden werden. Kinder werden aufgrund ihrer Grösse zwischen parkierten Autos häufig übersehen und sehen herannahende Autos erst im letzten Augenblick. Wenn sich solche Situationen nicht vermeiden lassen, sollten sie möglichst oft geübt werden.

Den Weg zum Kindergarten oder zur Schule gehen

Erwachsene begleiten das Kind auf dem Schulweg so lange wie nötig.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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