Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Sicherer Alltag mit einer schweren Allergie

Wie lässt sich ein sicherer Alltag in Kita oder Schule für Kinder und Jugendliche mit schweren Allergien gestalten? Gute Vorbereitung, Kommunikation und Präventionsmassnahmen sind entscheidend.

Eine schwere allergische Reaktion (Anaphylaxie) ist eher selten – doch sie kann jederzeit auftreten. In einem solchen Fall ist eine gute Vorbereitung aller Beteiligten entscheidend. Eltern sollten frühzeitig das Gespräch mit der Kita-Leitung oder Lehrpersonen suchen. Wichtig ist, alle wichtigen Informationen zur Allergie des Kindes klar zu kommunizieren – idealerweise mit einem ärztlichen Attest.

Wichtig ist, dass die Symptome einer Anaphylaxie rasch erkannt werden und dass die Notfallmedikation unverzüglich verabreicht wird. Der Adrenalin-Autoinjektor ist einfach anzuwenden, dennoch wird dringend empfohlen, den Umgang damit zu erlernen, um im Ernstfall sicher und richtig handeln zu können.

Allgemeine Verbote sind nicht immer zielführend

Kinder mit Allergien sollten so normal wie möglich am Alltag teilnehmen können. Allgemeine Verbote wie «nussfreie Schulen» sind nicht immer sinnvoll. Oft werden gezielte, individuell abgestimmte Massnahmen empfohlen. Voraussetzung dafür ist, dass Eltern präzise und umfassend über Auslöser, Symptome und Notfall‑Management informieren, denn Missverständnisse können zu potenziell gefährlichen Fehlern führen. Auch das Umfeld spielt eine wichtige Rolle: Wenn Lehrpersonen, Mitschüler und andere Eltern wissen, worauf sie achten müssen, kann gemeinsam Verantwortung übernommen werden – etwa bei Klassenlagern, Ausflügen oder an Geburtstagen.

Schrittweise Begleitung

Eltern spielen zudem eine zentrale Rolle darin, ihr allergiebetroffenes Kind selbst Schritt für Schritt zu schulen und zu stärken. Je nach Alter sollte es lernen, seine Allergie zu erkennen und im Alltag richtig zu handeln.

Es ist entscheidend, dass ein Kind weiss, was es gefahrlos essen kann, dass es gefährliche Situationen erkennt und weiss, wann es Hilfe holen muss. Bei älteren Kindern ist es unabdingbar, dass sie ihren Adrenalin-Autoinjektor jederzeit griffbereit haben und diesen selbst anwenden können.

Einige Allergene sind allgegenwärtig und lassen sich nicht vollständig aus der Umgebung entfernen. Es geht nicht darum, das Kind in Watte zu packen, sondern es schrittweise zu begleiten, damit es mit seiner Allergie selbstbewusst und sicher umgehen kann.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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