Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Sicher Motorrad fahren

Fehlende Routine und wenig Übung: Im Sommer wieder mit dem Töff loszufahren, ist auch mit Risiken verbunden. Ein neues, interaktives Quiz der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU hilft, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit zu erhöhen.

Wichtig ist auch, das Motorrad vor dem Saisonstart auf seine Betriebssicherheit zu überprüfen.

Mit Beginn der Motorradsaison steigt die Zahl der Motorradfahrer auf Schweizer Strassen wieder an. Um die Sicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, sich wieder mit dem Töff und dem Töfffahren vertraut zu machen. Dabei sollten sich die Motorradfahrer auch die spezifischen Risiken vergegenwärtigen – zum Beispiel, dass sie aufgrund ihrer schmalen Silhouette für die anderen Verkehrsteilnehmer schlechter sichtbar sind.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 50 Personen bei Töffunfällen und mehr als 1000 verletzen sich schwer.

Neues interaktives Quiz

Aufgrund des Unfallgeschehens hat die BFU ein neues, interaktives Quiz mit Videoclips produziert, welche typische Verkehrssituationen mit dem Töff zeigen. Die Videos richten sich in erster Linie an junge Töfffahrerinnen und Töfffahrer, sind aber auch für erfahrene Lenkerinnen und Lenker nützlich. Das Quiz testet das Wissen und schärft die Wahrnehmung für Risiken im Strassenverkehr. Zu finden ist es online unter https://biker-challenge.ch/

Empfehlungen zum Saisonstart

Mit einer guten Vorbereitung und dem Zurückgewinnen der Fahrroutine lässt sich das Unfallrisiko nach den Wintermonaten senken. Die wichtigsten Empfehlungen für einen gelungenen Saisonstart:

Motorrad überprüfen: Nach dem Winter und vor jeder Fahrt ist es wichtig, den Zustand des Motorrads zu überprüfen – dazu gehören Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Ölstand.

Schutzausrüstung tragen: Die richtige Kleidung sorgt im Falle eines Sturzes für den notwendigen Schutz. Dazu gehören insbesondere Integralhelm, Handschuhe, Jacke mit integriertem Airbag-System und Stiefel. Zu Beginn der Saison sollte der Zustand der Ausrüstung gecheckt werden. Leuchtwesten oder reflektierende Materialien reduzieren das Risiko, übersehen zu werden.

Langsame Eingewöhnung: Nach einer längeren Pause ist bei den ersten Fahrten besondere Vorsicht geboten. Warum nicht auf einem sicheren Gelände ein paar Vollbremsungen üben?

Vorausschauend fahren: Vorausschauendes und defensives Fahren ist das A und O, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen.

Immer damit rechnen, übersehen zu werden: Kollisionen mit anderen Fahrzeugen machen 54 Prozent der schweren Motorradunfälle aus. In rund 60 Prozent der Fälle tragen andere Fahrzeuglenker die Schuld, weil sie die Motorräder schlicht übersehen oder zu spät erkennen.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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