Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch

Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Sicher Motorrad fahren

Motorräder werden im Strassenverkehr immer wieder übersehen. Das ist einer der wichtigsten Gründe, weshalb sich jedes Jahr rund 570 Motorradfahrer bei Kollisionen mit anderen Fahrzeugen schwer verletzen und 20 sterben.

Die BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) macht mit einer neuen Plakataktion darauf aufmerksam, dass Blickkontakt und Bremsbereitschaft wirksam vor Zusammenstössen schützen.

Schwer sichtbarer Töff

Über die Hälfte aller schweren Motorradunfälle ist auf Kollisionen mit anderen Fahrzeugen zurückzuführen. Mehr als 60% der Zusammenstösse werden von anderen Verkehrsteilnehmenden verursacht. Dies ist häufig auch deshalb der Fall, weil sie den Töff aufgrund seiner schmalen Silhouette übersehen oder zu spät erkennen, was insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen immer wieder zu schweren Unfällen führt.

Teufelskerle halten stets Blickkontakt

Motorradfahrer können einiges tun, um ihre eigene Sicherheit zu erhöhen. Das ist auch nötig, denn die Zahl der Töffunfälle ist in den letzten Jahren gestiegen. Sehr wichtig sind Blickkontakt und Bremsbereitschaft: Auf dem Töff muss man immer damit rechnen, von den anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden. Deshalb sollten sich Motorradfahrer vor allem an Kreuzungen und Einmündungen immer durch Blickkontakt vergewissern, dass sie wahrgenommen werden.

Und: Lieber einmal auf den Vortritt verzichten und auf jeden Fall immer bereit sein, um auf mögliche Fehler anderer reagieren zu können.

Auf diese wichtige Präventionsbotschaft weist die BFU in ihrer neuen Plakataktion mit dem Slogan «Teufelskerle halten stets Blickkontakt» hin. Unterstützt wird sie dabei vom Verband Swiss Moto.

Zentral für die Sicherheit im Strassenverkehr ist eine vorausschauende und defensive Fahrweise – nicht nur auf dem Töff, sondern auch im Auto und mit allen anderen Verkehrsmitteln. Dazu gehören auch eine angemessene Geschwindigkeit und das Einhalten der Verkehrsregeln. Dies schützt vor Kollisionen und vor Selbstunfällen.

Bremsen üben und nichts überstürzen

Die BFU empfiehlt zudem, regelmässig das richtige Bremsen zu üben. In die Saison starten sollte man mit kurzen Ausfahrten, um wieder das richtige Gefühl für den Töff zu bekommen. Motorräder mit ABS und Kurven-ABS sorgen für mehr Stabilität beim Fahren und Bremsen. Falls es doch zu einer Kollision oder zu einem Sturz kommen sollte, ist die Schutzausrüstung unverzichtbar. Sie sollte auch auf kurzen Strecken immer getragen werden – nicht zuletzt, weil schwere Kollisionen meistens innerorts passieren.

teilen
teilen
teilen
XING
WhatsApp

Weitere aktuelle Artikel in der Kategorie Ratgeber

Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Weiterlesen
Weiterlesen
Weiterlesen