Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Selbstüberschätzung beim Wandern

Fast drei von fünf Personen in der Schweiz wandern regelmässig. Gleichzeitig steigen die Unfallzahlen tendenziell: Durchschnittlich fast 37’000 Personen verletzen sich beim Wandern jedes Jahr, 42 sterben.

Selbstüberschätzung ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) bietet neu einen Selbsttest und gibt Tipps.

Fit, trittsicher und schwindelfrei

58% der Bevölkerung wandern während rund 20 Tagen im Jahr auf Schweizer Wanderwegen. Vielen ist allerdings nicht bewusst, dass eine Bergwanderung nicht einfach ein Spaziergang ist. Wer auf weiss-rot-weiss markierten Bergwanderwegen wandern will, muss fit, trittsicher und schwindelfrei sein. Verschiedene Studien der bfu haben gezeigt, dass sich viele Wanderer ungenügend auf eine Bergwanderung vorbereiten.

Bedeutung von Wegweisern kaum bekannt

Knapp die Hälfte der Bevölkerung kennt die Bedeutung von weiss-rot-weissen Spitzen auf den Wegweisern nicht. 26% der Befragten, die auf einem Bergwanderweg unterwegs waren, gaben ausserdem an, nur mässig oder gar nicht vorbereitet zu sein. 18% sagten, sie seien nicht besonders trittsicher.

Selbsttest online verfügbar

Bergwanderer haben nun die Möglichkeit, online einen Selbsttest zu machen (https://sicher-bergwandern.ch/de/selbsttest). Dieser besteht unter anderem aus Fragen zur Fitness und Trittsicherheit, dazu enthält er praktische Übungen, um die eigene Einschätzung zu überprüfen. Das Resultat des Selbsttests zeigt, ob die Voraussetzungen für eine Bergwanderung erfüllt sind, oder ob ein gelb markierter Wanderweg doch die bessere Wahl ist.

Die wichtigsten Tipps für sicheres Bergwandern

Sorgfältig vorbereiten: Schwierigkeit der Route (Wegkategorie), körperliche Anforderungen, Zeitbedarf, Fähigkeiten der Wandernden, Wegverhältnisse und Wetter berücksichtigen. Wer allein unterwegs ist, informiert eine Drittperson.

Sich richtig ausrüsten: Feste Wanderschuhe mit griffigem Profil, warme und wetterfeste Kleidung, Sonnenschutz, Karte, Proviant, Notfallapotheke und Mobiltelefon sind immer dabei.

Aufmerksam bleiben: Regelmässig Pause machen, trinken und essen. Zeitplan, Wetter, Wegverhältnisse und Verfassung der Wandergruppe im Blick behalten. Im Zweifelsfall rechtzeitig umkehren oder eine Alternativroute wählen.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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