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Am 8. September fand im Jürg-Wille-Saal die Orientierungsversammlung zum Bauprojekt Seehaldenweg der BVK statt, das im Juni 2026 vor die Gemeindeversammlung kommen soll.
Diese drei grossen Wohnblöcke sollen sich gemäss der Bauherrin «harmonisch in das Ortsbild des ehemaligen Weinbauerndorfs Meilen eingliedern». Die Gebäudehöhen der drei massiven Wohnblöcke übersteigen jedoch jene der heutigen Häuser im Süden um 5,30 m auf 16,30 m, d.h. um knapp 50 Prozent. Das Gebäudevolumen übersteigt das heutige Volumen von 20 Wohnungen (verteilt auf vier Gebäude) um 46 Wohnungen (verteilt auf drei Blöcke) auf 66 Wohnungen, dh. eine Steigerung um 230 Prozent. Hier von «harmonischer Eingliederung» zu sprechen, ist blanker Zynismus!
Der Kern des Übels liegt natürlich darin, dass die Gemeinde der Bauherrin eine Ausnützungssteigerung von 1,8 auf 2,8 in Aussicht gestellt hat. Dies für eine meines Erachtens läppische Entschädigung von 2 Mio Franken. Der planerische Mehrwert für die versprochene Aufzonung beträgt jedoch 8 Mio. Franken. Was soll das Geschenk von 6 Mio. Franken an die mächtige und gewiss nicht bedürftige BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich?
Mit der Entschädigung wolle man die Renovation der Badi Dorfmeilen finanzieren. Und dafür soll die Verschandelung des Ortsbildes für die nächsten hundert Jahre in Kauf genommen werden? Die wohlhabende Gemeinde Meilen könnte diese Renovation locker im Investitionsbudget unterbringen (Investitionen 2024: 20 Mio. Franken!)
Die Zonenplaner von damals haben sich ja wohl etwas gedacht, als sie die Ausnützungsziffer an dieser sensiblen Lage auf 1,8 beschränkten. Und das soll nun mit einem Strich zu Makulatur werden? Man bedenke, es würden drei riesige Wohnblöcke weithin sichtbar am Ortsanfang von Meilen entstehen und den Charakter des «ehemaligen Weinbauerndorfes» endgültig beerdigen. Der «Deal» wäre ein Kuhhandel ohnegleichen!
Kann man noch etwas tun? Man könnte die Raumhöhen auf 2,50 m reduzieren (gesetzlich vorgeschrieben: 2,40 m) und das vorgesehene «Loftgeschoss» von 3,30 m Raumhöhe ebenfalls auf nur 2,50 m reduzieren. Das würde die talseitige Gebäudehöhe von 16,30 m auf 15,10 m reduzieren. Noch besser wäre es, überhaupt ein Geschoss wegzulassen. Dann wären die neuen Blöcke mit talseitig 11 m nur ca. 1,2 m höher als die heutigen Gebäude. Das Bauvolumen würde immer noch 51 Wohneinheiten umfassen. Man muss auch bedenken, dass bei den Gebäudehöhen noch Dachaufbauten wie Ventilationsschächte und Kollektoranlagen etc. mit maximal 1,5 m hinzukommen. Aber immerhin wäre es akzeptabel unter dem Gebot des verdichteten Bauens.
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