Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Schmaler Steg für Auswärtige

Gerne möchte ich auf den Leserbrief von Thomas Boller im letzten Meilener Anzeiger vom 18. Oktober antworten.

Es ist sicher wertvoll, dass wir mit diesem Kran ein nationales Denkmal haben, aber muss es unbedingt dort stehen? Es ergibt sich nämlich ein Zielkonflikt auf diesem von der Gemeinde Meilen 2016 von der Kibag erworbenen Seegrundstück, das  nicht nur aus diesem geplanten kümmerlichen Badesteg besteht, sondern auch zwei Mietliegenschaften beinhaltet, die flächenmässig einiges grösser sind als der Badesteg. Dieser Badesteg ist ziemlich schmal und als Badefreude nicht zu empfehlen. Er ist sogar gefährlich. Hat der schmale Badesteg Duschen und WC, wie es sich eigentlich für Derartiges empfiehlt?

Es kann nicht behauptet werden, dass die Gemeinde mit diesem Grundstück am See gegen den Austausch von wertvollem Bauland in Obermeilen verhindert hat, dass darauf Luxusimmobilien errichtet werden können.

Die Gemeinde Meilen war 2016 die einzige Interessierte an diesem Kibag-Grundstück. Warum? Jeder private Käufer hätte dieses Seegrundstück der Kibag niemals erworben. Einerseits, weil 2014 der Kran denkmalgeschützt wurde – durch wen auch immer –, und anderseits, weil die beiden Mietliegenschaften sowieso nicht für Luxusimmobilien abgebrochen werden konnten, da jedes abgebrochene Haus 20 Meter vom Seeufer zurückgesetzt werden muss, und dafür war diese Liegenschaft zu schmal gegenüber der Seestrasse.

Wir können nicht kontrollieren, was für Nicht-Meilemer den Badesteg benützen, und wir als Meilemer haben etwas Besseres verdient als einen Badesteg, der nichts einbringt für die sportlichen Aktivitäten unserer Jugend. Auch wenn man bedenkt, dass wir 40 Millionen Franken von unseren Steuergeldern in den Finanzausgleich transferieren.

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