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Ratgeber Ihr Hausarzt: Ratlos

Um es vorweg zu nehmen: dies wird mein letzter Artikel im Meilemer Ratgeber sein, und er wird keinen eigentlichen Rat beinhalten. Meine Kollegin Dr. med. Melanie Bührer und ich haben entschieden, keine «Ratgeber» mehr zu verfassen, da uns unsere tägliche Arbeit zunehmend fordert und immer weniger Zeit bleibt für andere Tätigkeiten.

Wie Sie vielleicht wissen, sind wir Hausärzte quasi vom Aussterben bedroht. Viele von uns sind zunehmend überlastet. Unsere Tätigkeit hat sich in den letzten Jahren verändert, immer mehr hin zu administrativen und regulatorischen Tätigkeiten. Unsere Kernaufgabe, die Arbeit an den Patienten, hat zwar zugenommen, es bleibt aber verhältnismässig immer weniger Zeit dafür.

Unsere Patienten werden (erfreulicherweise!) immer älter, und damit einhergehend gibt es auch immer mehr unterschiedliche Gebrechen am einzelnen Patienten zu behandeln, was teils zu komplexen Wechselwirkungen führt. Das Gesundheitsbewusstsein in der jüngeren Generation ist gestiegen, so dass auch hier mehr medizinische Leistungen notwendig sind. Insgesamt steigen die Patientenzahlen in den (Haus-)Arztpraxen, während es immer weniger Hausärzte gibt.

Die Hausarztmedizin steht bei angehenden Ärzten und Ärztinnen leider nicht gut da, sie gilt als unattraktiv und zu wenig rentabel. Es locken Spezialisierungen mit Prestige und gutem Lohn. Auch politisch gibt es einige Hürden zu nehmen, wie zuletzt in Bezug auf die Gesundheitskosten deutlich wurde. Ärzte werden zunehmend als Dienstleister gesehen, bei denen man Leistungen in Auftrag geben kann. Dass wir Regeln befolgen, den Krankenversicherungen Rechenschaft ablegen müssen und einem festgelegten (veralteten) Tarif unterliegen, geht dabei oft vergessen.

Trotzdem bereue ich meine Wahl, als Hausärztin tätig zu sein, nach wie vor keine Sekunde und fühle mich privilegiert, diesen so vielseitigen und bereichernden Beruf – hoffentlich noch lange – ausüben zu dürfen. Aber er lebt von Patientenkontakten, und in diese möchte ich auch zukünftig meine Zeit investieren.

Dr. med Sophie Ito-Jung, Fachärztin Allgemeine Innere Medizin, Dorfstrasse 24, Meilen, Telefon 044 923 25 71

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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