Meilener Anzeiger AG
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Im Zuge der an das private Bauprojekt «Markthalle» geknüpften Modernisierung und Nutzungserweiterung des Parkhauses Dorfplatz hat der Gemeinderat ein neues Benützungsreglement erlassen, das per 1. August 2024 in Kraft gesetzt wird.
Damit zusammenhängend wurde auch der Abschnitt «Parkhaus Dorfplatz» des Gebührentarifs, Art 60, angepasst.
Die genauen Inhalte des Benützungsreglements sowie die relevanten Anpassungen im Gebührentarif sind in der ebenfalls heute publizierten Amtsmitteilung «Parkplatz Dorfplatz. Benützungsreglement und Anpassung Gebührentarif» nachzulesen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird das Reglement allen Dauermieterinnen und -mietern zugesandt und zusammen mit dem angepassten Gebührentarif auf der Webseite der Gemeinde unter www.meilen.ch/rechtssammlung publiziert.
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