Meilener Anzeiger AG
Bahnhofstrasse 28
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Die Gemeinde Meilen optimiert mit der Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Dorfstrasse die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss. Die Massnahmen erleichtern ausserdem den Zugang zu Geschäften und erhöhen die Anschlusssicherheit zwischen Bus und Bahn.
Im Rahmen der laufenden Sanierungs- und Umgestaltungsarbeiten an der Dorfstrasse verbessert die Gemeinde Meilen die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Zentrum. Nach Abschluss der vierten Bauetappe am 17. März wird eine Tempo-30-Zone eingeführt, die in Kombination mit den baulichen Massnahmen den Verkehrsfluss optimiert, die Sicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmenden erhöht und die Erreichbarkeit der Geschäfte erleichtert. Auch der öffentliche Verkehr profitiert durch eine zuverlässigere Pünktlichkeit.
Sichere Querungen ohne Fussgängerstreifen
Ein wesentliches Element der neuen Verkehrsregelung ist die Anpassung der Fussgängerquerungen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben können Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nur in unmittelbarer Nähe von Schulhäusern oder Heimen aufgemalt werden. Da dies an der Dorfstrasse nicht der Fall ist, wurden im betroffenen Abschnitt neue, deutlich markierte Querungsbereiche mit einem Belagswechsel geschaffen – unter anderem direkt vor dem Bahnhof.
Mit der Anrampung der Fahrbahn und dem Belagswechsel wird eine bremsende Wirkung erzielt sowie die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenkenden erhöht. Neben diesen optisch sichtbaren Querungsbereichen können Fussgänger die Strasse an jeder beliebigen Stelle queren.
Wichtig zu beachten: Fahrzeuge haben grundsätzlich Vortritt vor Fussgängern. Jedoch sind Fahrzeuglenker verpflichtet, jederzeit mit querenden Fussgängern zu rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen.
Rechtsvortritt
Zu beachten ist ferner, dass das eidgenössische Verkehrsrecht bei Kreuzungen in Tempo 30-Zonen konsequent Rechtsvortritt vorsieht. Das dient der Verkehrsberuhigung.
Die neue Verkehrsregelung ermöglicht zahlreiche Vorteile für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer:
– Die Tempo-30-Zone reduziert die Geschwindigkeit und erhöht damit die Verkehrssicherheit.
– Die optimierte Verkehrsführung sorgt insbesondere im Bereich des Bahnhofs für einen reibungsloseren Ablauf und ermöglicht das Kreuzen der Busse.
– Die Anschlusssicherheit zwischen Bus- und Bahnverkehr wird erhöht.
– Die Reduzierung des Verkehrslärms und der ruhigere Verkehrsfluss sorgen für eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum.
– Die Querungsmöglichkeiten für Fussgänger sind auf der ganzen Strecke flexibel.
– Die grosszügigen und direkt anfahrbaren Parkplätze erleichtern das Parkieren.
Mit der Umsetzung dieser Massnahmen schafft die Gemeinde Meilen ein sicheres, gut erreichbares und attraktives Dorfzentrum, das den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.
Weitere Informationen gibt es online auf der Projektwebsite www.meilen-dorfstrasse.ch oder via Bauamt Meilen.
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