Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Nervös vor dem Vorstellungsgespräch?

Nervosität vor einem Vorstellungsgespräch ist ganz natürlich, aber es gibt Tipps, wie man sich effektiv vorbereiten und das Gespräch mit mehr Zuversicht angehen kann.

Wissen ist Macht! Recherchieren Sie über Ihren potenziellen Arbeitgeber, machen Sie sich klar, wie Ihre Fähigkeiten mit der Stelle übereinstimmen, und üben Sie Antworten auf mögliche Fragen ein.

Üben, üben, üben

Gehen Sie Ihre Antworten laut durch und lassen Sie sich von einem vertrauenswürdigen Kollegen Feedback geben.

Planen Sie Ihre Route

Vermeiden Sie Reisestress, indem Sie den Ort des Vorstellungsgesprächs schon im Voraus kennen. Ziehen Sie allenfalls eine Probefahrt in Betracht und sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen bereitliegen.   

Kennen Sie Ihr Publikum

Recherchieren Sie die Personen, mit denen Sie sich treffen werden. Wenn Sie ihren Hintergrund kennen, können Sie ein besseres Verhältnis zu ihnen aufbauen.   

Kleiden Sie sich für den Erfolg

Wählen Sie ein Outfit, das sowohl professionell als auch bequem ist. Planen Sie im Voraus, um Garderoben-Stress in letzter Minute zu vermeiden.   

Stellen Sie negative Gedanken in Frage

Bekämpfen Sie Ängste mit rationalem Denken. Erinnern Sie sich an Ihre Qualifikationen und das Interesse des Arbeitgebers an Ihnen. Denken Sie daran, dass auch Ihr Gesprächspartner ein Mensch ist. Er möchte den richtigen Bewerber finden, genauso wie Sie die Stelle wollen.

Machen Sie sich positive Selbstgespräche zu eigen

Gestalten Sie Ihre Gedanken positiv und stellen Sie sich den Erfolg vor. Planen Sie ein Vergnügen nach dem Vorstellungsgespräch, auf das Sie sich freuen können.  

Beherrschen Sie Ihre Atmung

Üben Sie langsame, teife Atemtechniken, um Ihre Nerven zu beruhigen und sich zu konzentrieren.   

Entspannen und abschalten

Legen Sie den Schwerpunkt am Vorabend des Gesprächs auf Entspannung. Beschäftigen Sie sich mit Aktivitäten, die Ihnen Freude bereiten, und verzichten Sie auf Koffein und Alkohol, um einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten.

Letzte Vorbereitungen

Bekämpfen Sie etwaige Nervosität in letzter Minute mit kaltem Wasser und tiefer Atmung. Führen Sie freundliche Gespräche mit Ihren Gesprächspartnern, um Spannungen abzubauen.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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