Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Die Gemeindeverwaltung Meilen ist bestrebt, eine weitere Ausbreitung der Saatkrähenkolonie an der Wampflenstrasse/Zweienbachtobel zu verhindern. Es sind zwei Uhu-Attrappen angeschafft worden, die nun mit professioneller Hilfe durch einen Ornithologen und Rabenvogelspezialisten positioniert wurden.
Bestandesentwicklung in der Schweiz
Die Saatkrähe, einst verbreitet in Ost-, Nord- und dem restlichen Mitteleuropa, besiedelte 1963 erstmals die Schweiz. Die Ausbreitung erfolgte von der Westschweiz her über das Mittelland. Die ersten Paare im Kanton Zürich brüteten 2007 in Thalwil, seit 2015 hat sich in Männedorf eine Kolonie etabliert, die Meilemer Kolonie entstand 2016. In der Schweiz leben heute 6000 bis 7000 Brutpaare, verglichen mit häufigen Arten (z.B. Buchfink mit 1 Million Brutpaaren) ein eher kleiner Bestand.
Affinität zum Siedlungsraum
Die Saatkrähe war ursprünglich eine Bewohnerin des offenen Kulturlandes, wo sie auch heute noch ihre Nahrung findet. Wiesen und Ackerland, gesäumt durch Windschutzhecken und Alleen, sind der eigentliche Lebensraum dieser nützlichen Insektenvertilger, die im Gegensatz zu anderen Rabenvögeln keine Nestlinge kleinerer Singvögel erbeuten.
Aus Unwissenheit wurden diese wertvollen Helfer der Bauern in Europa bis in die 1960er-Jahre massiv verfolgt. Durch Abschüsse, Giftköder und eine zunehmend ausgeräumte und strukturlose Kulturlandschaft brachen die Bestände drastisch ein. Da sie keine Waldbewohner sind, entdeckten die intelligenten Vögel in ihrer Not den Siedlungsraum als Brutgebiet. Dort fanden sie geeignete Brutbäume und wurden nicht bejagt. Die Landflucht war also die rettende Strategie für die Saatkrähe und wird deshalb von Generation zu Generation weitergegeben. Dieser Lerneffekt erklärt auch, weshalb es beinahe unmöglich ist, die lärmigen Nachbarn aus dem Siedlungsraum zu vertreiben.
Rechtliche Grundlagen und Chancen der Vergrämung
Die Saatkrähe war in der Schweiz ursprünglich ganzjährig geschützt und wurde – aufgrund der positiven Bestandesentwicklung – erst 2012 zur jagdbaren Art erklärt. Vom 16. Februar bis zum 31. Juli ist sie aber jedes Jahr durch die Schonzeit geschützt. Das Anbringen der Uhu-Attrappen ist mit der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich abgesprochen. Da es sich nicht um Eingriffe an den Nestbäumen oder eine Bejagung handelt, ist diese Massnahme während der Schonzeit erlaubt.
Die Uhu-Attrappen wurden im Februar montiert, um den Saatkrähen die Anwesenheit eines Fressfeindes zu suggerieren. Damit sinkt die Attraktivität des Koloniestandortes vor Beginn des Nestbaus. Die Attrappen werden im April wieder entfernt, damit sich die Saatkrähen nicht an sie gewöhnen können. Die künstlichen Uhus sind mit einer Steuerung versehen und können über eine Fernbedienung aktiviert werden, damit sich ihre Flügel sporadisch bewegen. Der Einsatz der Attrappen kann unter Umständen dazu beitragen, dass sich die bestehende Kolonie nicht vergrössert. Die Erfolgsaussichten sind aber je nach Standort sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gilt eine gänzliche Vertreibung der Saatkrähen erfahrungsgemäss als praktisch unmöglich.
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