Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch

Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Mindestabstand von Windrädern

Am 19. Juli 2023 hat die Meilemerin Marion Matter dem Gemeinderat eine Einzelinitiative mit dem Titel «Mindestabstand von Windrädern» eingereicht. Die Initiative ist von Marion Matter als Erstunterzeichnerin und von dreizehn weiteren Stimmberechtigten unterzeichnet.

Der Wortlaut der Initiative lautet wie folgt: «Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Meilen wird wie folgt ergänzt: Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 1000 Meter betragen.»

Die vom Gemeinderat als formell gültig erklärte Initiative wird in Rücksprache und mit dem Einverständnis der Einzelinitiantin vorläufig sistiert, da sich die rechtliche Ausgangslage für den Bau von Windenergieanlagen möglicherweise ändern könnte, wenn ein auf kantonaler Ebene hängiger politischer Vorstoss umgesetzt würde.

Dieser verlangt, dass wo die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt, der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windanlage (Nabenhöhe ab 50 Meter) und bestehenden, bewohnten oder teilweise bewohnten Gebäuden 1000 Meter betragen muss.

Aufgrund der heute gültigen übergeordneten Gesetze hat die zuständige Baudirektion angekündigt, dass sie eine kommunale Vorlage – wie sie die Initiative anstrebt – nicht genehmigen würde. Deshalb wird die Einzelinitiative erst zu einem späteren Zeitpunkt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.

teilen
teilen
teilen
XING
WhatsApp

Weitere aktuelle Artikel in der Kategorie Amtlich

Weiterlesen
Weiterlesen
Weiterlesen