Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Meilens zweiter Dreiländerstein

Folgen wir der Meilemer Gemeindegrenze nach den das letzte Mal vorgestellten Grenzsteinen im Uhrzeigersinn weiter Richtung Süden, so stossen wir auf den zweiten Dreiländerstein der Gemeinde.

Die Meilemer Seite des Steins. Foto: pkm

Er befindet sich zwischen Meilen, Uetikon und Egg und steht südlich des Vorderen Pfannenstiels bei der Einmündung des Hohbrunnenweges in die Stuckistrasse, wo die drei genannten Gemeinden aneinandergrenzen.

Ausser dem «Material» – es handelt sich wiederum um einen Gletscherfindling – ist hier alles anders als beim Grossen Grüningerstein: Grösse, Aussehen, Alter, Funktion – streng genommen handelt es sich nicht einmal um einen Grenzstein, was noch zu erklären ist.

Kein historischer Stein…

Schon ein flüchtiger Blick zeigt: Es handelt sich um einen Stein, der offensichtlich noch nicht seit historischen Zeiten dort stehen kann, wie die darauf befindliche Jahreszahl 1991 verrät. Erinnert er allenfalls an die 700-Jahre-Feier der Eidgenossenschaft, die in unserem Bezirk gleich in nächster Nähe sehr offiziell gefeiert wurde? Man könnte es meinen, läge damit aber vollkommen falsch: Der Zusammenhang ist ein ganz anderer. Wir danken an dieser Stelle dem Uetiker Landwirt und Waldeigentümer Alfred (Fredy) Müller, der uns auf die richtige Spur geführt hat.

…sondern zum Gedenken an die Waldzusammenlegung

Bereits mehrfach war ja in dieser Artikelserie im Zusammenhang mit jüngsten Weg- und Grenzverschiebungen die Waldzusammenlegung ein Thema. Sie wurde auf der Basis des zürcherischen Landwirtschaftsgesetzes ab 1984 durchgeführt, und zwar den Perimeter der Gemeinden Herrliberg/Meilen/Uetikon a.S. sowie Egg umfassend. Primäres Ziel war es, die Bewirtschaftung der vielfach zerstückelten Grundstücke zu erleichtern. Unter Leitung des legendären Ruedi Suter aus Meilen umfasste sie dementsprechend eine Neuverteilung und -abgrenzung von Parzellen, aber auch die Verlegung und den Neubau von Waldstrassen. Da und dort hatte dies schliesslich verschiedene Anpassungen der Gemeindegrenzen zur Folge; gemäss der grundlegenden Verordnung über die Durchführung der Grundvermessung von 1922 waren allfällig nötige Gemeindegrenzen so zu verlegen, dass sie möglichst natürliche Grenzen bilden und keine Grundstücke durchschneiden. Nach Abschluss aller Arbeiten stimmten schliesslich im Sommer 1991 die betroffenen Gemeinden dem umfassenden Regulierungsprojekt und den Vertragsplänen zu.

Kreatives kantonales Amt

So formlos sollte dies indes nicht über die Bühne gehen. Bemerkenswerterweise waren es nicht die betroffenen Gemeinden, sondern das kantonale Meliorations- und Vermessungsamt, das vorschlug, dafür den Punkt, an dem diese aneinandergrenzen, mit einem symbolischen Gemeindegrenzstein gut sichtbar zu markieren.

So einigten sie sich auf einen Findling aus Rotackerstein, der sich vorher in der Langenbuech auf Uetiker Boden befunden hatte. Er war vor der Aufstellung noch von einem Bildhauer zu bearbeiten und wurde dabei mit den Wappen der drei Gemeinden verziert. (Geplant waren ursprünglich, wie sonst üblich, auch die betreffenden Initialen, die nun aber fehlen.)

Neben dem Vermessungspunkt

Nur symbolisch und nicht offiziell ein Grenzstein ist der Stein insofern, als der dafür gewählte Standort nicht ganz am vermessenen Ort, wenn dafür auch speziell gut einsehbar ist: Dieser befindet sich nämlich schräg gegenüber davon auf der westlichen Strassenseite, eben bei der Abzweigung des Hohbrunnenweges. Folgt man diesem, so folgt man auch der Gemeindegrenze, bis man zur Schumbelstrasse in Richtung Obermeilen stösst – womit wir dann wieder einmal an einer natürlichen Grenze wären.

Ausblick

Der Rest der Obermeilemer Grenze gibt zumindest stellenweise Rätsel auf. Davon soll das nächste Mal die Rede sein.

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