Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes per 1. Juli 2020 beschlossen. Mit den neuen Bestimmungen sind Betriebe mit 100 und mehr Arbeitnehmenden verpflichtet, periodisch betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, diese von einer neutralen, unabhängigen Revisionsfirma überprüfen zu lassen und über das Ergebnis der Analyse zu informieren.
Die Lohnanalysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.
Dem Gemeinderat Meilen, der Schulpflege Meilen und der Verwaltungsleitung sind faire Arbeitsbedingungen, welche auch eine transparente und geschlechtsunabhängige Lohngleichheit beinhalten, ein grosses Anliegen. Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt für die Gemeindeverwaltung bereits seit vielen Jahren. Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist in der Praxis verankert und basiert auf einem geschlechtsneutral aufgebauten Lohnsystem.
Gestützt auf die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und mithilfe eines vom Bund zur Verfügung gestellten Lohngleichheitsinstruments hat die Gemeinde Meilen im 1. Halbjahr 2021 eine Überprüfung der Lohngleichheit zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten durchgeführt. Die Analyse wurde anschliessend im 2. Halbjahr 2021 durch eine unabhängige Revisionsstelle formell überprüft.
Die Revisionsstelle hat sichergestellt, dass alle 317 Arbeitnehmenden der Gemeindeverwaltung und der Schule und alle Lohnbestandteile vollständig erfasst wurden. Die Analyse hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung) und den arbeitsplatzbezogenen Faktoren (betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung) die Frauen im Vergleich 1,2 Prozent mehr verdienen als die Männer. Die statistische Toleranzschwelle des Bundes von maximal plus/minus 5 Prozent ist somit sehr gut eingehalten.
Die Anforderungen an die Lohngleichheit gemäss Gleichstellungsgesetz werden damit vollumfänglich erfüllt. Die Gemeinde Meilen stärkt mit diesem Ergebnis ihre Position als attraktive Arbeitgeberin in der Region.
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