Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Landverkauf in Feldmeilen

Die Kirchenpflegen der reformierten und der römisch-katholischen Kirchgemeinden luden am 17. April in den Löwen-Saal zu einer Information über einen beabsichtigen gemeinsamen Landverkauf.

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Es geht um die aneinander angrenzenden Landparzellen an der Rebbergstrasse 103.

Drei Entwicklungsoptionen

Die Präsidenten der beiden Kirchgemeinden, Dr. Azucena Sorrosal (römisch-katholische Kirchgemeinde) und Dr. Andrea Picenoni (reformierte Kirchgemeinde) konnten rund fünfzig Anwesende begrüssen.

Zur Ausgangslage zeigte Andrea Picenoni anhand von Planausschnitten, wo sich die aneinandergrenzenden Parzellen Kat. Nr. 9421 (reformiert) und Kat. Nr. 9422 (katholisch) an bevorzugter Mikrolage oberhalb der Rebbergstrasse befinden.

Der beigezogene Fachexperte Walter Kehl von Kehl Immobilien Erlenbach erörterte das Vorgehen zu seiner Landwertermittlung, die bei gemeinsamer Nutzung Fr. 7,07 Mio. ergab. Die anfangs 2024 erfolgte öffentliche Ausschreibung führte zu 17 Kaufangeboten zwischen 4 und 9,95 Mio. Franken und einer Baurechtsofferte.

Christian F. Venghaus, Mitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege, referierte zum Vergleich der Entwicklungsoptionen «selber bauen», «Baurecht» und «Verkauf». Nebst resultierender Landbewertung wurden Aspekte wie zeitliche Abwicklung, Risiken und Organisation berücksichtigt.

Wert des Grundstücks: fast 10 Mio. Franken

Der Variante «Verkauf» ist dank höchstem Landwert von 9,95 Mio. Franken und wegen den geringsten Risiken der Vorzug zu geben. Daniel Ochsenbein-Keller, Inhaber der immoARTE AG, welche den höchsten Kaufpreis bot, stellte sich und sein in Stäfa beheimatetes Familienunternehmen vor.

Mit Blick auf die beiden ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlungen vom 12. Mai (reformierte Kirche) und 26. Mai (römisch-katholische Kirchgemeinde) wurde abschliessend der Antrag der Kirchenpflegen auf gemeinsamen Verkauf beider Parzellen wiederholt.

In der Umfragerunde wurden Sorgen um die Werterhaltung des Erlöses aus dem beantragten Verkauf eingebracht. Dennoch herrschte im Saal ein spürbares Wohlwollen zugunsten des Antrags der beiden Kirchenpflegen. Beim anschliessenden Apéro bot sich die Gelegenheit, das Thema zu vertiefen.

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