Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Im zweiten der ab 1960 erschienenen Heimatbücher, in einem Aufsatz über «Werden und Wachsen unseres Dorfes», machte Jakob Widmer eine für uns Heutige überraschende Feststellung über die bauliche Struktur der Gemeinde anno 1812.
Es war das Jahr der Einführung der kantonalen Gebäudeversicherung (damals «Brandassekuranz»). Von den 840 erfassten Gebäuden zählte man lediglich 396 Wohnhäuser, also weniger als die Hälfte. Dazu kamen nach Widmer «282 Scheunen, 121 Trotten (Obst- und Weinpressen, Anm. pkm), 9 Werkstätten und weitere Kleinbauten». Würde man die Zahl der gar nicht versicherten oder kartografisch nicht darstellbaren Kleinbauten kennen – u.a. wohl Rebhäuschen, kleine Scheunen etc. –, wäre die Dominanz der nicht zu den Wohnbauten zählenden Gebäude noch grösser.
Man kann sich dies anhand der bekannten Wild-Karte von zirka 1845 optisch veranschaulichen, indem diese Wohn- und Nebenbauten unterschiedlich darstellt: die einen mit Flächenfarbe, die anderen nur umrandet. Was kartografisch nicht erfasst, aber dennoch amtlich verbürgt ist: Bei den meisten Bauten handelte es sich damals um Riegel- bzw. Riegel-/Stein-Bauten, selten nur gemauert.
Wenn Bauten ihre Funktion verlieren
Mit dem Rückgang der Landwirtschaft vor allem in den Zentren und allgemein im heutigen Baugebiet wurden viele dieser meist ökonomischen Nebenbauten sukzessive funktionslos und damit entweder umgenutzt oder abgebrochen. Wir können hier nicht jedem einzelnen Fall nachgehen und überprüfen, was sich vom Bestand des 19. Jahrhunderts in irgendeiner – allenfalls veränderten – Form erhalten hat und was nicht. Tatsache ist aber, dass der Bestand auch jetzt noch laufend schwindet, zumal im Vornherein nur ein kleiner Teil solcher Bauten als denkmalwürdig eingestuft ist.
Aber selbst solche, die einst ins Inventar der kommunal schutzwürdigen Objekte Eingang gefunden haben, können von der Entwicklung weiterhin betroffen sein. So wurde in den letzten Jahren ein hübsches ehemaliges Waschhaus an der Risistrasse aus dem Inventar entlassen, weil das zugehörige Hauptgebäude aufgrund «kaum mehr vorhandener bedeutender historischer Substanz» als nicht mehr erhaltenswert galt.
Vielfalt an Bautypen: Eine neue Serie
Wir wollen in der kommenden neuen Serie versuchen, einen Überblick zu geben, wie vielfältig sich der Kreis von Nebenbauten zusammensetzt, wobei uns hier nur die kleineren und kleinsten interessieren, die bisher mit Ausnahme der Rebhäuschen (Heimatbuch Meilen 2018) noch kaum Beachtung gefunden haben.
So fallen hier wegen ihrer Grösse die meisten Trotten und Stallscheunen im Vornherein ausser Betracht. Auch im typologisch verkleinerten Rahmen ist Vollständigkeit nicht unser Ziel, indes eine gewisse Repräsentativität schon, soweit dies aus den Abbildungen hervorgehen kann. Auf unserer Liste verbleiben auch so noch ein gutes Dutzend möglicher Typen, um die wir uns kümmern werden, soweit sich dafür passende Unterlagen finden.
Was sind historische Kleinbauten?
Baurechtlich werden im Übrigen im Kanton Zürich Kleinbauten so definiert, dass sie in der Grundfläche maximal 50 m2 und bei Schrägdächern maximal 5 m Höhe aufweisen dürfen («Allgemeine Bauverordnung mit Änderungen vom 11. Mai 2016»). Dies ist für uns eine Richtschnur, an die wir uns aber nicht sklavisch halten werden. Nur ganz selten wird es Beispiele darüber geben, meist sind sie deutlich darunter.
Auch was «historisch» betrifft, setzen wir nur einen ungefähren Rahmen, nämlich um die hundert Jahre; bei damals ganz neuen Bauaufgaben darf es ein bisschen weniger sein.
Ausblick
Konkreter werden wir das nächste Mal mit den ehemaligen Waschhäusern beginnen. Von ihnen gibt es in Meilen zum Glück noch eine ganze Reihe, und sie variieren erfreulicherweise in Grösse und Gestalt.
Wegen der oft fehlenden Einsehbarkeit von aussen wie auch – was natürlich zusammengehört – ihres besonders privaten Charakters ist noch nicht gesichert, ob diese Bauaufgabe in unserer Serie auch nur einigermassen repräsentativ behandelt werden kann. Falls es aber Hauseigentümer gibt, die über entsprechende Häuschen verfügen und uns zur Reproduktion die Erlaubnis geben oder sogar eine Abbildung zur Verfügung stellen, werden wir gerne darauf eingehen und dabei bezüglich Standort, wenn gewünscht, auch Anonymität walten lassen. Zuschriften gerne an die Redaktion: info@meileneranzeiger.ch.
Hier ergaben die bisherigen Recherchen erst ein einziges historisches Beispiel (Seestrasse 467). Falls jemand über zusätzliche Kenntnisse verfügt, sind wir auch hier dankbar für entsprechende Mitteilung unter info@meileneranzeiger.ch.
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