Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Gut schlafen!

Markus Kamps, unabhängiger Schlaf-Coach, Buchautor und Fachdozent für Betten ist auf seiner Schweizer Tour zu Gast bei Benz Bettwaren in Meilen.

Markus Kamps hilft, den guten Schlaf zu finden. Foto: zvg

Benz Bettwaren offeriert am 22. und 23. September individuelle Fragestunden sowie kostenlose Seminare mit Markus Kamps, Schlafbotschafter und Präventologe. Fragen Sie bei einem Einzeltermin, was Sie schon immer wissen wollten!

Schnarcht da wer oder schlafen Sie schon?

Schnarchen ist ein weit verbreitetes Phänomen, doch man spricht nicht gerne darüber. Was kann ich tun bei Schnurren, Schnarchen und Schlafapnoe? Wie erkenne ich, ob ich Atemaussetzer habe, und noch wichtiger: Was ist als Schnarcher für mich das richtige oder falsche Bett? Wenig erholsamer Schlaf ist nicht nur eine gesundheitliche Belastung, sondern führt ausserdem zu schlechterer Stimmung.

Seminar am Donnerstag, 22. September 16 Uhr und am Freitag, 23. September 10 Uhr.

Die passende Matratze und das richtige Bett bei Rückenschmerzen

Je nach Körpertyp, Schlaflage, Klimawunsch und Rückenbesonderheiten variiert die Empfehlung oder die Priorität von Matratze, Unterfederung, Kissen und Zudecke. Wie Sie Fehler beim Matratzenkauf vermeiden. Taschenfederkern, Schaum, Latex, Gel, Boxspring – was ist wirklich das Richtige für Sie?

Seminar am Donnerstag, 22. September 19 Uhr und am Freitag, 23. September 14 Uhr.

Was sich verändert, wenn wir älter werden

Mit dem Älterwerden gibt es eine natürliche Veränderung der Schlafgewohnheiten. Gerade bei Gelenkbeschwerden wie Arthrose, Bandscheibenvorfall, Rheuma oder auch in den Wechseljahren sind neue Ansprüche ans Bett zu stellen. Erfahren Sie, in welchen Betten Sie im Alter weiterhin gut schlafen!

Seminar am Donnerstag, 22. September 10 Uhr.

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Neben den Seminaren kann man auch eine individuelle Fragestunde mit Markus Kamps vereinbaren (auf Voranmeldung).

Anmeldung und Informationen: Tel. 044 923 06 75 und www.benz-bettwaren.ch.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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