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Grippe- und Coronaviren sind im Kommen

Wie jedes Jahr werden uns auch ab diesem Herbst wieder diverse Viren auf Trab halten – oder eben eher ins Bett werfen…

Ebenfass wie zu erwarten werden es nicht nur die saisonalen Grippeviren sein, sondern eben auch das mehrfach mutierte Coronavirus.

Bezüglich der Grippeviren ist es wie jedes Jahr ratsam, sich impfen zu lassen, wenn man zu einer Risikogruppe gehört (Alter über 65, Immunschwäche, Schwangerschaft, Frühgeborene, chronische Erkrankungen), wenn man in Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen arbeitet und wenn man regelmässig engen Kontakt zu Personen der Risikogruppe hat. Der Grippeimpfstoff enthält inaktivierte Virenbestandteile von vier verschiedenen Grippeviren.

Wie allseits bekannt, begleitet uns auch das weiter mutierende Coronavirus weiterhin. Die aktuelle Variante (BA.2.86.) zeigt viele neue genetische Oberflächenveränderungen, was bedeutet, dass unser Immunsystem das Virus nicht mehr erkennt und somit keine Immunität (Abwehr) mehr besteht.

Die aktuelle Virusvariante ist ebenso hochansteckend wie die vorangehenden und wird wohl zu einer Infektionswelle führen. Die bisherigen Daten deuten jedoch nicht darauf hin, dass es zu vielen schweren Verläufen kommt. Die neuen angepassten Impfstoffe sind noch nicht auf dem Markt, sollten jedoch ab Oktober zugelassen und erhältlich sein.

Die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit ist auch bezüglich der aktuellen Coronaimpfung, dass sich Risikopersonen impfen lassen sollten, um eine Infektion zu verhindern oder zumindest die Schwere der Erkrankung zu vermindern. Die Impfung macht – wie die vorgängigen Covid-Impfungen – etwas mehr Nebenwirkungen als die Grippeimpfung, es handelt sich hier nach wie vor um mRNA-Impfungen.

Die beiden Schutzimpfungen können gleichzeitig verabreicht werden, eine kombinierte Impfung gibt es (noch) nicht.

Gleichzeitig gelten die Empfehlungen für die Aufrechterhaltung der Hygienemassnahmen. Das bedeutet, dass erkrankte Personen sich zu Hause auskurieren sollten, um nicht andere, anfällige Personen anzustecken. Dies unabhängig davon, welches Virus die Erkrankung verursacht. Bei gesunden Personen unter 65 Jahren ist es deswegen auch nicht zu empfehlen, einen Covid-Test zu machen. Bei den Risikopersonen jedoch ist eine frühe Testung nach Symptombeginn sinnvoll, da dann bei positivem Covid-Test eine antivirale Behandlung gegeben werden kann.

Dr. med. Melanie Bührer, Dorfstr. 24, Meilen, Tel. 044 923 25 71,
praxis.buehrer.ito@hin.ch

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

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