Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Irene Ritz-Anderegg hat beim Bezirksrat Meilen ein Gesuch um ihren Rücktritt als Mitglied des Gemeinderats Meilen eingereicht. Aus gesundheitlichen Gründen sieht sie sich leider nicht mehr in der Lage, ihr Amt fortzuführen.
Irene Ritz ist seit dem Jahr 2000 Gemeinderätin. Sie ist erste Vizepräsidentin und Vorsteherin des Ressorts Liegenschaften. Am 15. Mai 2022 wurde sie für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt; am 1. Juli 2022 hat sie die neue Legislatur mit gewohnter Begeisterung begonnen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Anzeichen für die nun eingetretenen gesundheitlichen Komplikationen.
Anfangs September musste Irene Ritz notfallmässig hospitalisiert werden. Sie ist gleichzeitig mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen konfrontiert und wurde dadurch zu diversen medizinisch indizierten operativen Eingriffen gezwungen. Mit grossem Bedauern sah sich Irene Ritz gezwungen, die Priorität zu Gunsten der Gesundheit zu setzen und ein Gesuch um vorzeitigen Rücktritt aus dem politischen Milizamt per Ende Dezember 2022 einzureichen. Der Bezirksrat hat die Entlassung bewilligt. Das Ressort Liegenschaften wird bis auf Weiteres durch ihren Stellvertreter, Hochbauvorstand Heini Bossert, geführt.
Der Gemeinderat bedauert den vorzeitigen Rücktritt von Irene Ritz ausserordentlich, hat aber gleichzeitig volles Verständnis für die Beweggründe: Die Gesundheit steht im Vordergrund. Irene Ritz hat während über fünf Legislaturen eine hervorragende Arbeit als Mitglied des Gemeinderats und als Ressortvorsteherin geleistet. Sie hat sich mit Blick fürs Ganze für ihr Ressort, das für alle gemeindeeigenen Liegenschaften und für den Sport zuständig ist, engagiert. Der Gemeinderat dankt seiner Kollegin Irene Ritz für ihr sehr grosses und wertvolles Engagement zugunsten von Meilen und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
Sofern für den Ersatz keine stille Wahl zustande kommt, wird der erste Wahlgang an der Urne auf den 12. März 2023 festgesetzt.
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