Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch

Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Für Wander- und Aktiv-Ferien im Herbst

Können wir uns in diesem Herbst auf angenehme Temperaturen freuen und den berühmten Altweibersommer noch weiter geniessen?

Jetzt ist Wanderzeit. Dazu gehört das passende Outfit. Foto: zvg

Der Herbst ist meist die schönste und trockenste Jahreszeit für Wanderungen bei uns im Züribiet oder in den Alpen.

Rechtzeitig ist in der Drogerie Roth die neue Herbstkollektion von Icebreaker Merino Textilien eingetroffen. Herbstliche Erdfarben in Bordeaux bis Senfgelb prägen das Bild der leichten kurz- oder langärmligen Leibchen und weich-anschmiegsamen Fleecejacken. Dazu eine Vielzahl von Socken-Modellen, um die perfekte Socke für jedes Bedürfnis zu finden.

Die Socken aus Merinowolle sind strapazierfähig und bequem. Die Wandersocken können durch ihre perfekte Passform Basenbildung verhindern. Perfekt für das nächste Abenteuer.

Neu im Sortiment sind die Merino-Flexi-Multifunktionstücher, die um den Hals oder als Kopfbedeckung getragen werden können. Dazu passen die leichten Handschuhe gegen kühlere Temperaturen.

Funktionsbekleidung aus Merinowolle

Das Hauptanliegen von Icebreaker ist die Beziehung des Menschen zur Natur – so entwickelt die Firma seit 1995 Funktionsunterwäsche und Bekleidung aus reiner Merinowolle und nutzt die positiven Eigenschaften des Naturproduktes. Die Produkte von Icebreaker bieten eine gute Alternative zu synthetischer Funktionsbekleidung, da sie besonders angenehm auf der Haut liegen, eine natürliche Atmungsaktivität haben und geruchsneutral sind.

Neben funktioneller Unterwäsche und Isolationsbekleidung bietet Icebreaker auch Oberbekleidung aus reiner Merinowolle an. Inzwischen ist Icebreaker sehr bekannt und beliebt und wird oft von berühmten Modemarken kopiert. Das Team der Drogerie Roth ist von Icebreaker begeistert und bleibt dem Original treu.

Die Drogerie Roth bietet für die kommende Herbstsaison einen 10%-Spezialrabatt auf das ganze Icebreaker-Merino-Sortiment bis Ende Oktober.

teilen
teilen
teilen
XING
WhatsApp

Weitere aktuelle Artikel in der Kategorie Ratgeber

Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Weiterlesen
Weiterlesen
Weiterlesen