Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Für gesunde Gelenke und Beine

Ob Sprunggelenk oder Knie: Wenn die Gelenke schmerzen, helfen die Bauerfeind Train Aktivbandagen!

Sie bestehen aus einem dehnbaren und atmungsaktiven Gestrick mit elastischen Profileinlagen, welche Halt geben und das Gelenk bei jeder Bewegung massieren. Dadurch wird die Durchblutung angeregt und der Heilungsprozess unterstützt. Die Bandagen lassen sich leicht anlegen und schnüren nicht ein.

Kompressionstherapie als Basistherapie

Wenn die Venen in ihrer Funktion gestört sind, kann dies weitreichende gesundheitliche Konsequenzen haben. Schwellung, Schweregefühl, Schmerzen, Krämpfe sind typische Symptome einer chronischen venösen Insuffizienz. Die Kompressionstherapie ist die Basistherapie bei chronischer Venenschwäche. Das Prinzip ist einfach und wirkungsvoll. Durch sorgfältig kontrollierten Druck auf Gewebe und Blutgefässe werden die Venen wieder auf ihren normalen Durchmesser zusammengepresst. Die Funktion der unbeschädigten Venenklappen wird unterstützt, der Rückfluss von Blut über die Venen zum Herz wird gesteigert, Ödeme bilden sich zurück. Das Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen verbessert in diesem Fall die Gesundheit und die Lebensqualität entscheidend.

Venenberatungstag in Meilen

Die Sanitätsabteilung der Drogerie Roth bietet ein grosses Angebot an diversen Stütz- und Kompressionsstrümpfen. Andrea Peng und das Team der Drogerie beraten die Kundinnen und Kunden gerne persönlich!

Am Dienstag, 10. September findet in der Drogerie Roth ein Venenberatungstag mit der Spezialistin Doris Chirco der Firma Sigvaris statt. Es hat noch freie Plätze! Reservation unter der Telefonnummer 044 923 19 19.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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