Meilener Anzeiger AG
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8706 Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
Die Gemeindeversammlung vom Montag, 16. Juni 2025 beginnt um 20.15 Uhr und findet in der reformierten Kirche Meilen statt.
Vorgängig bietet sich während der Informations- und Fragestunde um 19.00 Uhr Gelegenheit, über Aktuelles orientiert zu werden und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.
Neben der Jahresrechnung 2024 befinden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Ge-meindeversammlung über vier weitere Geschäfte.
Arealentwicklung Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen
Die Gemeinden Meilen und Herrliberg und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) beab-sichtigen, das Areal des Bahnhofs Herrliberg-Feldmeilen gemeinsam zu entwickeln mit dem Ziel, dieses räumlich aufzuwerten und die Situation für den Busbetrieb zu verbessern. Das Gesamtprojekt für die Entwicklung des Areals umfasst die drei Teilprojekte, nämlich den pri-vaten Gestaltungsplan «Seeterrasse», einen städtebaulichen Vertrag sowie einen Teiler-schliessungsplan. Die drei einzelnen Geschäfte sind voneinander abhängig; sie gelten nur dann als beschlossen, wenn die Gemeindeversammlung allen drei Vorlagen zustimmt.
Der private Gestaltungsplan «Seeterrasse» regelt insbesondere die zulässige Bebauung, Nutzung und Erschliessung und sichert die Qualitäten des Richtprojekts grundeigentümer-verbindlich. Der private Gestaltungsplan legt einen hohen Qualitätsstandard fest und bildet eine wichtige Grundlage für die Aufwertung des Areals. Beim Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen entstehen vielfältige Nutzungen, attraktive Freiräume und ein den Anforderungen gerecht werdender Bushof.
Der städtebauliche Vertrag über Landabtretung, Bereinigung und Begründung von Dienstbar-keiten und Ausgleichs- und Erschliessungsregelungen (kurz «städtebaulicher Vertrag») regelt die Landumlegung, die Kostenbeteiligung der SBB an die Groberschliessungsanlagen, den Geldausgleich sowie die Finanzierung von Ausstattungen im öffentlichen Raum, damit die Bauten und Anlagen im Geltungsbereich durch die jeweiligen Grundeigentümer umgesetzt werden können. Die Gesamtprojektkosten werden auf 25 Mio. Franken veranschlagt. Sie reduzieren sich um allfällige Bundesbeiträge. Der Kostenanteil der Gemeinde Herrliberg be-trägt 22 % (rund 5,49 Mio. Franken), auf die SBB entfällt ein Kostenanteil von 40 % (rund 9,99 Mio. Franken) und die Gemeinde Meilen übernimmt 38 % der Gesamtkosten (rund 9,52 Mio. Franken).
Der Teilerschliessungsplan für das Gebiet Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen regelt die Situation des Bushofs, die neue Führung der General-Wille-Strasse und wie die Kosten für das Strassenprojekt zwischen den SBB und den Gemeinden Meilen und Herrliberg aufgeteilt werden. Für die Gemeinde Meilen belaufen sich die Kosten auf knapp 10 Mio. Franken. Mit der Festlegung gelten gemäss § 92 Abs. 2 kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG) die Kosten für den Ausbau der Strassen, des Bushofs und der Veloinfrastruktur sowie die Umverlegung der Kanalisation am Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen als bewilligt.
ICT-Anschluss Gemeinde Erlenbach
Durch die laufend fortschreitende Digitalisierung nehmen die Anforderungen (Komplexität, Sicherheit, Stabilität, Reichweite, gesetzliche Vorgaben usw.) an eine Informatik-Umgebung kontinuierlich zu. Mit einem gemeindeübergreifenden Zusammenschluss zweier ICT-Dienststellen können wertvolle Synergien genutzt und Kosten entsprechend gesenkt werden. Zudem hat eine grössere Betriebsorganisation auch Vorteile im Absichern von Fachwissen und bietet Verhandlungsstärke gegenüber Dritten.
Demgemäss soll die Informatik-Organisation der Gemeinde Meilen zukünftig auch die Infor-matik-Umgebung der Gemeinde Erlenbach betreuen. Dies betrifft die unterschiedlichen Fach-bereiche einer Informatik (Server, Netzwerk, Benutzersupport und Sicherheit) mit Ausnahme des Bereichs Bildung (Schule). Die gemeinsamen ICT-Kosten werden mittels eines Ver-teilschlüssels unter den beiden Gemeinden abgerechnet.
30 % dieser Kosten werden der Gemeinde Erlenbach in Rechnung gestellt. Dadurch entste-hen für die Gemeinde Meilen trotz Aufstockung der Ressourcen keine zusätzlichen Kosten. Durch eine grössere ICT-Organisation entstehen ein grösseres Mitbestimmungsrecht und Verhandlungsstärke bei Projekten und Anschaffungen mit Lieferanten. Zudem können bei einer grösseren Teamgrösse die Stellvertretungen besser abgedeckt wie auch das Fachwissen breiter aufgebaut werden.
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