Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Flexibler Altersrücktritt bei der Gemeindeverwaltung Meilen

Ein flexibler Altersrücktritt leistet einen Beitrag, dem akuten Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel zu begegnen. Die Möglichkeit eines flexiblen Altersrücktritts soll dazu beitragen, erfahrene Fachkräfte gesund und motiviert im Erwerbsleben zu behalten.

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Der Gemeinderat hat per 1. Januar 2024 für die Gemeindeverwaltung Meilen ein Konzept zum flexiblen Altersrücktritt ab 60 und zur Ermöglichung einer Beschäftigung über das vollendete 65. Altersjahr hinaus genehmigt.

Eine Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen in der letzten Berufsphase soll den verschiedenen Lebensmodellen und individuellen Bedürfnissen der Angestellten, wie auch gleichzeitig den Bedürfnissen der Gemeindeverwaltung als Arbeitgeberin, gerecht werden.

Den Angestellten der Gemeindeverwaltung wird ab dem 60. Altersjahr ermöglicht, sich durch sogenannte Altersteilzeit oder mittels Funktionsänderung zu entlasten, ohne dass dies zu grösseren Einbussen bei der Altersrente führt. Ferner wird den Angestellten der Gemeindeverwaltung die freiwillige Beschäftigung über das vollendete 65. Altersjahr hinaus ermöglicht, wobei auch die berufliche Vorsorge weitergeführt werden kann. Es besteht allerdings weder eine Pflicht noch ein Anspruch auf Weiter- oder Wiederbeschäftigung.

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