Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Erneuerte Vereinbarung

Der Gemeinderat Meilen stimmt der neuen Vereinbarung zur Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms 2024–2027 im Asyl- und Flüchtlingsbereich (IAZH) zu.

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Im Frühling 2018 wurde vom Bund und den Kantonen die Integrationsagenda Schweiz beschlossen mit dem Ziel, vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge rascher in die Arbeitswelt und besser in die Gesellschaft zu integrieren und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu reduzieren. Die Integrationsagenda wird im Kanton Zürich seit dem 1. Mai 2019 im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) schrittweise umgesetzt. Nachdem der Kanton Zürich in einer ersten Phase selbst für die Bereitstellung von verschiedenen Integrationsangeboten tätig war, hat er für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 mit den Gemeinden im Kanton Zürich Vereinbarungen abgeschlossen, welche die Vorgaben zur Verwendung der Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes für die Nutzung des Fördersystems für Geflüchtete (IAZH 2021–2023) beinhalten.

Neue Vereinbarung mit dem Kanton Zürich

Nun hat der Kanton Zürich die neue «Vereinbarung betreffend Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms 2024-2027 im Asyl- und Flüchtlingsbereich (IAZH)» zur Unterzeichnung zugestellt. Die Vereinbarung wird für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen und regelt die Zusammenarbeit des Kantons, vertreten durch die Fachstelle Integration (FI), mit den Gemeinden bei der Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH). Sie hält fest, nach welchen Grundsätzen Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs auf kommunaler Ebene gefördert werden sollen und wie sich der Kanton an den Aufwendungen der Gemeinden für die Integrationsförderung der ihnen zugewiesenen Geflüchteten beteiligt. Die neue Vereinbarung entspricht im Wesentlichen der aktuell gültigen. Mit einer wichtigen Ausnahme: In der Annahme, dass der Bundesrat den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine über März 2024 hinaus verlängern wird, wurden diese Personengruppe und die sie betreffenden Regelungen in die neue Vereinbarung aufgenommen.

Kostenbeteiligung des Kantons

Die Gemeinden erhalten vom Kanton eine jährliche maximale Kostenbeteiligung für die bedarfsgerechte Integrationsförderung und verpflichten sich im Gegenzug, den Integrationsprozess umzusetzen und in einem Reporting über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten.

Der Gemeinderat hat der neuen Vereinbarung zugestimmt.

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