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Die Beschaffung von Photovoltaikanlagen ist heute deutlich günstiger und einfacher als je zuvor. Umsomehr hat die Nachfrage für die Solarenergie abgenommen, welche ein Hindernis für die Energiestrategie 2050 bietet. Bei der Energiedebatte 2015 ging es unter anderem darum, dass man den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern wollte. Trotzdem sind wir nach sechs Jahren nicht weit genug, was deren finanzielle Förderung betrifft.
Grund hierfür könnten die unterschiedlichen Einspeisevergütungen unter Gemeinden und Kantonen sein. So können, als Beispiel, Eigentümer in der Gemeinde Meilen bei einem Hoch-/Niedertarif, von 9.80/7.43 Rp/kWh nur den Eigenverbrauch an Energie von Photovoltaik abdecken. Im Gegensatz dazu konnte zum Beispiel der Kanton Nidwalden innerhalb nur eines Jahres durch eine sogenannte «ökologische Entschädigung» den Ausbau von Photovoltaikanlagen um 5% steigern. Hierbei nehmen die EKZ (Elektrizitätswerke der Kanton Zürich) im Ranking gerademal den viertletzten Platz ein. Dies ist weitaus ungenügend, da schweizweit der Ausbau von Solarenergie zu verfünffachen ist. Würde dies gelingen, so könnten jährlich nur schon von Fassaden und Dächern 67 TWh potenzieller Solarstrom dazugewonnen werden.
Auf kommunaler Ebene wurde einiges bereits dazu projektiert. Jedoch müssten die EKZ und iNFRA AG, die eine bei diesen Projekten eine zentrale Rolle spielen, hier ihre Verpflichtungen, die sie seitens Bund und Kanton haben, wahrnehmen.
Aktuell sind die dafür nötigen Möglichkeiten mangelhaft und es besteht Handlungsbedarf. Die marktübliche Dimension hat derzeit einen sehr grossen Einfluss auf die Ausbaumöglichkeiten, weswegen Interessenkonflikte zwischen Produzierenden und den EKZ bestehen.
Die Energiewende, für die es speziell den Ausbau und die Subventionierung von erneuerbaren Energien bedarf, ist derzeit von erforderlichen Rahmenbedingungen abhängig. Um die Energieziele zu erreichen, darf beim richtungsweisenden Ausbau nicht nur in kleinem Rahmen gedacht werden, sondern umfassend. Beispielsweise wäre es auf Gemeindeebene zu klären, an welchen Infrastrukturen sich die flächendeckenden Ausbauten eignen. Auf dieser Weise liesse sich weitgehende Ausbau von Photovoltaikanlagen ermöglichen.
Zusammenfassend ist die Energiestrategie 2050 unbedingt auch lokal zu betrachten und zu verwirklichen, und dazu wird eine Vergütungsanpassung benötigt. Der Handlungsspielraum wird von Jahr zu Jahr kleiner, da der globale Klimawandel immer weiter heranschreitet und die daraus resultierende Krise von Jahr zu Jahr grösser wird. Wenn bis 2050 die Klimaziele nicht erreicht sind, so können wir nicht erst dann handeln, sondern müssen jetzt unsere noch vorhandenen Handlungsspielräume nutzen.
Efe Yildiz, Meilen
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