Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Energie-Spartipps für zu Hause

Unsere hohen Wohnraumansprüche erklären, warum in der Schweiz 45% des Endenergieverbrauchs auf den Gebäudesektor entfällt.

Doch wo viel Energie verbraucht wird, kann auch viel Energie eingespart werden. So geht’s:

Wärme (Sparpotenzial 45%)

• Pro 1°C gesenkte Raumtemperatur werden 6% Heizenergie gespart. Die Raumtemperatur im Wohnbereich sollte nicht mehr als 20 oder 21°C betragen, im Schlafbereich 17 oder 18°C. Bei entsprechender Kleidung ist eine Absenkung der Temperatur um 1°C nicht spürbar. Generell haben wir uns daran gewöhnt, in einer eher zu warmen Wohnumgebung zu leben.

• 3 bis 5 Mal Stosslüften täglich (statt Kipplüften) spart 15% Energie. Richtiges Stosslüften bedeutet zumindest mit gegenüberliegenden Fenstern kurz einen intensiven Luftwechsel zu erreichen.

• Eine professionelle Heizungsoptimierung spart bis 20% Heizkosten.

• Konsequentes Schliessen von Rollläden, Vorhängen und Türen verringert Wärmeverluste. Tagsüber sollte auch in unbenutzten Räumen die Sonnenwärme durch offene Läden genutzt werden.

Strom (Sparpotenzial 59%)

• Werden Glüh- und Halogenlampen durch LED ersetzt, können bis zu 80% Strom gespart werden.

• Schaltbare Steckleisten reduzieren den Standby-Verbrauch und sparen bis zu 60% Strom.

• Geräte mit bester Effizienzklasse brauchen bis zu 50% weniger Strom. Trotz etwas höheren Anschaffungskosten wird so über den Lebenszyklus des Gerätes merklich Geld gespart.

• Eine geschlossene Pfanne wird schneller heiss als eine offene.

Wasser (Sparpotenzial 31%)

• Beim Zähneputzen und beim Einseifen unter der Dusche muss das Wasser nicht permanent fliessen.

• Duschen spart gegenüber Baden 50% Wasser und Energie. Auf ein gelegentliches Bad zur Entspannung muss deshalb nicht verzichtet werden.

• Spararmaturen reduzieren den Wasserverbrauch um 50%. Sie schränken im täglichen Gebrauch nicht ein und sind von herkömmlichen Armaturen kaum zu unterscheiden.

• Ein WC-Spülkasten mit max. 10 Liter Wasser pro Spülung spart 30% und führt zu keinen Einschränkungen.

Empfohlene Nutzungstemperaturen

Ort/Empfohlene Temperatur/Einstellung Thermostatventil

Wohnzimmer/20 bis 22 °C/3 bis 4

Schlafzimmer/17 bis 18 °C/2

Bad und WC/20 bis 22 °C/3 bis 4

Büro/20 °C/3

Hobbyraum/17 bis 18 °C/2

Nebenräume und Flur/17 bis 18 °C/2

www.hev-schweiz.ch

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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