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Eisenmangel beheben

Im Monat März steht in der Drogerie Roth das Thema Eisenmangel im Mittelpunkt: Der menschliche Körper kann Eisen nicht selber bilden, deshalb ist eine gute Eisenversorgung zentral für die Gesundheit.

Ein Mangel an Eisen kann gesundheitliche Folgen haben, aber zu viel soll es eben auch nicht sein.

Symptome: Von Haarausfall bis Hyperaktivität

Eisenmangel kann verschiedene Ursachen haben: Die Frau erlebt durch Menstruation, Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit quasi einen vorprogrammierten Eisenverlust. Menschen, die regelmässig Sport treiben, benötigen mehr Eisen für den verstärkten Aufbau von Muskeln und Blut. Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Verwertung von Eisen.

Erschöpfungszustände, Infektanfälligkeit, depressive Stimmung, Migräne, Schlafstörungen, Schwindel und Haarausfall sind häufige Symptome. Auch bei Hyperaktivität bei Kindern und Jugendlichen könnte ein Eisenmangel dahinterstecken.

Eisenzufuhr: In welcher Form?

Bei einem sehr leichten Eisenmangel oder zur Prävention kann die Ernährung angepasst werden. Besonders reichhaltig an Eisen sind Fleisch, Leber, Hülsenfrüchte und Vollkornbrot. Aber aufgepasst: Die Eisenaufnahme wird bei gleichzeitigem Verzehr von Milchprodukten, Kaffee oder schwarzem Tee gehemmt. Auch Arzneimittel oder magensäurebindende Medikamente behindern die Aufnahme von Eisen. Sind die Werte zu tief oder zeigt die Ernährungsumstellung nur wenig Wirkung, muss Eisen ergänzt werden. Weil Eisen generell schlecht aufgenommen und nur langsam gespeichert wird, sollte man es über längere Zeit einnehmen.

Über gute Resultate berichten Kunden, die Nutrexin Eisen Aktiv Kapseln schlucken. Die Pflanzenextrakte (z. B. Brennnessel) verbessern die Eisenverwertung und -speicherung. Durch Fermentationsprozesse werden die speziellen Gemüse- und Früchtepulvermischungen sowie das Eisenfumarat dem Organismus optimal zur Verfügung gestellt. Dadurch werden auch die üblichen Nebenwirkungen wie Verstopfung und Übelkeit verhindert. Für Personen, die Mühe haben,  Kapseln zu schlucken, gibt es alternativ den wohlschmeckenden Nutrexin Eisen-Power-Saft.

Die Mitarbeitenden der Drogerie Roth, Dorfstrasse 84, helfen gerne weiter.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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