Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Einschränkung im Fährbetrieb

Schwere Lastwagen und tiefliegende Fahrzeuge können zurzeit auf den Zürichseefähren wegen Niedrigwasser nicht transportiert werden. Die Fähren verkehren ansonsten fahrplanmässig.

Der Wasserstand des Zürichsees liegt derzeit ausserordentlich tief. Das wirkt sich auf die Landungsanlagen aus: Fähren werden über Rampen be- und entladen, und je tiefer der Seespiegel liegt, desto steiler wird der Übergang zwischen Rampe und Schiff.

Ab sofort und bis auf Weiteres kann die Fähre schwere Lastwagen und schwere Sonderfahrzeuge sowie tief gebaute Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit oder tief liegender Frontschürze, nicht mehr transportieren. Dazu gehören auch Sportwagen und Limousinen, die bereits ab Werk tief gebaut sind, ebenso flache Anhänger und Tieflader.

So erkennt man, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist

Massgebend ist nicht die Fahrzeugkategorie, sondern die Bodenfreiheit. Als Faustregel gilt: Wenn das Fahrzeug auf steilen Tiefgaragenrampen, an Trottoirabsenkungen oder auf Bahnübergängen regelmässig aufsetzt, wird es auch auf der Rampe aufsetzen.

Weiterhin möglich sind Fahrten mit Personenwagen, Lieferwagen und leichten Lastwagen mit üblicher Bodenfreiheit, die steile Rampen ohne Aufsetzen bewältigen, mit Motorrädern und Velos sowie zu Fuss.

Individuelle Beurteilung statt fixer Grenzwerte

Es wird bewusst auf starre Gewichts- oder Höhenangaben verzichtet. Der Pegelstand verändert sich täglich, und damit auch, was verladen werden kann. Leichte Lastwagen und Reisecars können zum jetzigen Zeitpunkt noch transportiert werden. Je nach Entwicklung des Wasserstandes ist das möglicherweise bald nicht mehr der Fall.

Die Entscheidung trifft das Personal auf den Fähren im Einzelfall. Eine Beurteilung im Voraus ist nicht möglich, auch nicht telefonisch, da sie den Blick auf Fahrzeug und Rampe im konkreten Moment voraussetzt. Ein Fahrzeug kann auch dann zurückgewiesen werden, wenn es bei einer früheren Fahrt noch verladen wurde. Massgebend sind ausschliesslich die Sicherheit von Fahrzeug, Fahrgästen und Anlage.

Empfehlung für betroffene Fahrzeuge

Wer mit einem allenfalls betroffenen Fahrzeug unterwegs ist oder unsicher ist, ob eine Verladung möglich sein wird, plant die Fahrt bitte von vornherein um den See herum über Zürich oder über Rapperswil-Jona.

Aktuelle Informationen werden laufend online unter faehre.ch publiziert.

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