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Ein SMS kann Leben retten

Die Mähsaison verursacht jährlich unzählige Todesfälle in der Tierwelt. Nicht nur Rehkitze sind Opfer der Mähmaschinen, auch Hauskatzen können betroffen sein. Viele Fälle wären auf einfache Weise vermeidbar.

Für manche Tiere ist der Frühling die gefährlichste Zeit des Jahres, denn das hohe Gras kann beim Mähen schnell zur tödlichen Falle werden. Rehkitze, bodenbrütende Vögel, Hasenkinder und viele weitere Wildtiere werden regelmässig Opfer der scharfen Klingen der Mähmaschinen.

Auch Katzen finden in der Mähsaison häufig den Tod, denn sie verstecken sich gerne im hohen Gras. Während einige Büsis rasch das Weite suchen, wenn die Maschine anrollt, setzen andere auf die Taktik Ducken und Tarnen, was ihnen dann zum Verhängnis wird.

Viele Halter gehen davon aus, dass ihre Katze angesichts der drohenden Gefahr fliehen würde. Leider gibt es dafür keine Garantie. Immer wieder werden Katzen in der Mähsaison notfallmässig in Tierkliniken gebracht, weil sich die Tiere nach einem Mähunfall auf drei Beinen nach Hause geschleppt haben. Meist aber überleben die Tiere die Begegnung mit der Maschine nicht.

Hausarrest fürs Büsi ist sinnvoll

Der Tod durch Mähmaschinen wäre meist vermeidbar. Denn Katzen kann man – im Gegensatz zu Wildtieren – ganz einfach Hausarrest erteilen, während der Bauer seine Wiesen mäht.

Da Katzen selten auf Kommando nach Hause kommen, empfiehlt es sich, im Voraus das Gespräch mit dem Landwirt zu suchen, damit dieser per SMS oder WhatsApp-Mitteilung informiert, wenn am nächsten Tag gemäht wird.

Ein Kadaver im Heu ist auch für den Landwirt ein Problem

Die Bauern haben selbst ein ureigenes Interesse daran, solche Unfälle zu vermeiden. Bleiben nämlich tote Tiere nach dem Mähen unerkannt im Heu oder geraten sie ins Silo, bildeten sich durch die Zersetzung tödliche Toxine. Ein Tierkadaver im Mähgut kann so eine ganze Heuernte vergiften und bei den Tieren, die das Heu oder die Silage fressen, Todesfälle verursachen. Das Toxin verursacht Lähmungen und Schluckstörungen insbesondere bei Rindern, Pferden und Schafen, was schliesslich zum Tod durch Atemstillstand führt.

Landwirte und Katzenhalter können also mit einer einzigen SMS für weniger Tierleid sorgen.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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